Kein Gutglaubensschutz durch Eröffnungsniederschrift mit Verfügung von Todes wegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Oktober 2023 (Az. V ZB 8/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Vorlage von Dokumenten durch den Testamentsvollstrecker bei der Durchführung von Rechtsänderungen an […]

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die

Häufige Irrtümer im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Immer wieder begegnen uns in der Praxis Irrtümer, die zu unerwünschten Ergebnissen führen können. In diesem Artikel klären wir einige der häufigsten Missverständnisse und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler vermeiden können. Irrtum 1: „Ein Testament kann man nur als Volljähriger errichten“ Ein Testament

Was gilt erbrechtlich, wenn Personen kurz hintereinander oder gleichzeitig sterben?

Sterben mehrere Personen, ist die Reihenfolge ihres Versterbens erbrechtlich von großer Bedeutung: Nur wer zum Zeitpunkt des Sterbens einer Person noch lebt, kann sie beerben (§ 1923 Abs. 1 BGB). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 26. September 2024 die Vermutung des gleichzeitigen Todes nach § 11 Verschollenheitsgesetz (VerschG) angewandt, da nicht

Jastrowsche Klausel: Wie wird das Vermächtnis besteuert?

Die Jastrowsche Klausel ist eine spezielle Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament, die Kinder motivieren soll, davon abzusehen, beim Tod des erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil zu fordern. Für die Kinder, die den Pflichtteil nicht geltend machen, wird ein Vermächtnis vorgesehen, das erst mit dem Tod des überlebenden Elternteils fällig wird. Diese Gestaltung wirft Fragen hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen

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