Missbräuchliche Schenkungen im Erbfall herausverlangen
Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies die Erbschaft erheblich schmälern. Erleiden Erben dadurch Nachteile, können ihnen Ansprüche gegen den Beschenkten zustehen. Eine Voraussetzung ist, dass der Erbe bindend bedacht ist – also durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder eine für den Schlusserbfall getroffene wechselbezügliche bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament. […]