BFH: Hat Grundstücksverkäufer Miterbenanteil erlangt, löst dies keine Spekulationsfrist aus

Wer entgeltlich einen Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft erlangt, in deren Gesamthandsvermögen sich Eigentum an einem Grundstück befindet, verwirklicht keine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem am 11.01.2024 veröffentlichten Urteil vom 26.09.2023 entschieden (Az. IX R 13/22). Das Erlangen des Miterbenanteils löst […]

Vortrag: Testament zugunsten von Menschen mit Behinderung

Am 10. Januar 2024 hielt Rechtsanwalt Goldkamp einen Vortrag bei der Stiftung Hephata in Mönchengladbach, wie man ein Testament zugunsten eines Menschen mit einer Behinderung errichten kann. Ziel ist es, die Lebensqualität dieses Menschen zu verbessern. Dazu sind Gestaltungen erforderlich, die verhindern, dass das Vermögen anstelle von Sozialleistungen verbraucht wird oder der Sozialleistungsträger auf das

Angehöriger verstorben: Erste erbrechtliche Schritte

Verstirbt ein Mensch, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie nun haben. Den eigenen Gefühlen Raum geben Der Tod kann lang erwartet sein oder unvorhergesehen und schockierend. Abhängig vom eigenen Verhältnis zum Verstorbenen kann der Tod Trauer und Verzweiflung auslösen, manchmal aber auch Gleichgültigkeit oder Erleichterung. Das Todesereignis zu verarbeiten

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich danach, ob der Erblasser einen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner hinterlässt, in welchem Güterstand er verheiratet war und welche Verwandten er hinterlässt. In der folgenden Tabelle dargestellt sind der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die ersten drei Ordnungen der Verwandten. Es gibt noch weitere eheliche Güterstände und weitere Ordnungen von Verwandten.

Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Beispielhaft hier einige im Erbrecht relevante Verjährungsregelungen: Pflichtteil Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen verjähren nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die

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