BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis: Erbe muss meist persönlich beim Notar erscheinen

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar ermitteln und aufnehmen lässt, muss der Erbe den Notar beauftragen. Außerdem muss er bei der Ermittlung und Aufnahme des Nachlasses persönlich mitwirken. Dazu gehört, dass der Erbe in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und Auskunft geben muss. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit […]

Wie hoch ist der Pflichtteil bei drei Kindern?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote, dem Nachlass und Schenkungen. Kindern steht als Geldabfindung der Pflichtteil zu, wenn sie enterbt werden. Der Erbe muss den Pflichtteil auszahlen – aber nur auf Verlangen. Wird der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht, so verjährt er. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – also der

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote, dem Nachlass und Schenkungen. Kindern steht als Geldabfindung der Pflichtteil zu, wenn sie enterbt werden. Der Erbe muss den Pflichtteil auszahlen – aber nur auf Verlangen. Wird der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht, so verjährt er. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – also der

Unzuverlässiger Erbe – wie kommt der Pflichtteilsberechtigte noch an Informationen?

Dem Pflichtteilsberechtigten stehen verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Doch welche alternativen Informationsquellen gibt es, wenn auf den Erben kein Verlass ist? Der Pflichtteilsberechtigte kann selbst den Nachlass besichtigen, indem er verlangt, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzu gezogen zu werden (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass ein Notar

Pflichtteilsberechtigter darf Betreuungsakte einsehen (Volltext LG Mainz, Beschl. v. 23.02.17 – 8 T 25/17)

Ein Pflichtteilsberechtigter hat ein berechtigtes Interesse, Akteneinsicht in die Betreuungsakte des Erblassers zu nehmen. Dies entschied das Landgericht Mainz mit Beschluss vom 23. Februar 2017, Aktenzeichen 8 T 25/17: „Gründe: Die zulässige Beschwerde der Antragsteller ist begründet. Den Antragstellern steht gemäß § 13 Abs. 2 FamFG ein Akteneinsichtsrecht […] zu. Nach der vorzitierten Norm kann

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