Was kann ich als Pflichtteilsberechtigter unternehmen, wenn die Auskunft des Erben unvollständig ist?

Ist die vom Erbe erteilte Auskunft über den Nachlass unvollständig, stehen dem Pflichtteilsberechtigten weitere Recht zu. Je nach Situation kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Auskunft ergänzt, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert oder dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Eidesstattliche Versicherung Kann der Pflichtteilsberechtigte Anhaltspunkte dafür nachweisen, dass der Erbe […]

Pflichtteilsverjährung: Abwarten ist gefährlich

Der Pflichtteilsanspruch kann bereits verjähren, obwohl noch nicht alle Erben feststehen. Dies meint das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung. Im entschiedenen Fall war der Erblasser 2004 verstorben. 2007 standen einige Erben fest, andere nicht. 2008 leitete die pflichtteilsberechtigte Klägerin ein Schiedsverfahren gegen diejenigen Erben ein, die feststanden – die Beklagten. Die Anträge des Schiedsverfahrens

Bin ich pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf den Pflichtteil haben Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder, auch adoptierte und uneheliche Kinder. Ist ein Kind bereits vor dem Erblasser verstorben, sind die Abkömmlinge des verstorbenen Kindes nach dem Erblasser pflichtteilsberechtigt, also die Enkel und Urenkel des Erblassers, falls der Erblasser kinderlos war auch seine Eltern. Ein entfernterer Abkömmling kann nicht nur

Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche. Der Pflichtteilsanspruch kann ab dem Tod des Erblassers bei den Erben geltend gemacht werden und ist sofort fällig. Allerdings ist den Erben eine angemessene Frist zuzugestehen, um den Nachlassbestand zu ermitteln und mitzuteilen.

Was ist ein Pflichtteil?

Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen. Der Pflichtteil sichert den Pflichtteilsberechtigten eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie können von den Erben eine Zahlung in Höhe der Pflichtteilsquote verlangen. Um den Betrag errechnen zu können, können sie von den Erben auch Auskunft über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen verlangen.

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