Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche. Der Pflichtteilsanspruch kann ab dem Tod des Erblassers bei den Erben geltend gemacht werden und ist sofort fällig. Allerdings ist den Erben eine angemessene Frist zuzugestehen, um den Nachlassbestand zu ermitteln und mitzuteilen.

Was ist ein Pflichtteil?

Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen. Der Pflichtteil sichert den Pflichtteilsberechtigten eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie können von den Erben eine Zahlung in Höhe der Pflichtteilsquote verlangen. Um den Betrag errechnen zu können, können sie von den Erben auch Auskunft über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen verlangen.

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