Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis bei (angeblich) überschuldetem Nachlass
Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe kostenauslösende Maßnahmen verweigern. Doch mit einem Trick kommt der Pflichtteilsberechtigte trotzdem zu seinem Recht. Dürftigkeitseinrede Die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) gibt dem Erben die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn der Nachlass überschuldet ist und keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um ein Nachlassinsolvenzverfahren durchzuführen. Das Gesetz will den […]