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Bundesverfassungsgericht zu notariellem Nachlassverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis geäußert. Anlass war eine Verfassungsbeschwerde eines Pflichtteilsberechtigten. Der Notar muss eigene Ermittlungen anstellen und darf sich nicht darauf begnügen, Erklärungen des Erben zu beurkunden. Die Ermittlungspflicht des Notars beschränkt sich nicht nur auf den Nachlassbestand zum Stichtag Todestag. Sie erstreckt sich auch auf mögliche […]

OLG Stuttgart: Pflichtteilsberechtigter kann Kontoauszüge überprüfen

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur wenig Gelegenheiten, zu erforschen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu Lebzeiten geschah. Ein direkter Auskunftsanspruch besteht nur hinsichtlich des Nachlassbestandes zum Stichtag Todestag und hinsichtlich Schenkungen. Doch über einen Trick kann der Pflichtteilsberechtigte auch Einsicht in die Kontoauszüge und andere Unterlagen nehmen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des

Wie mache ich eine notariell vereinbarte Zahlung geltend?

Erben oder Pflichtteilsberechtigten werden häufig Abfindungen durch notariellen Vertrag versprochen, die nach dem Tod des Erblassers fällig werden. Solche Vereinbarungen finden sich z.B. in Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen oder Grundstücksübertragungsverträgen. Leistet der Verpflichtete die Zahlung nicht wie geschuldet, kann der Berechtigte seinen Anspruch durch Rechtsanwalt und nötigenfalls Zwangsvollstreckung durchsetzen. Die Kosten muss der Verpflichtete erstatten. Der

Immobilienverkauf: Pflichtteilsberechtigter darf höheren Wert beweisen

Verkauft der Erbe eine zum Nachlass gehörende Immobilie, kann der Verkaufspreis ein Indiz für den für die Pflichtteilsberechnung maßgeblichen Wert zum Stichtag Todestag bilden. Trägt der Pflichtteilsberechtigte konkrete Anhaltspunkte für einen höheren Wert vor, muss das Gericht dem nachgehen. Liegen zwei sich widersprechende Wertgutachten vor, darf das Gericht nicht ohne logisch nachvollziehbare Begründung einem der

Pflichtteil: Muss ich mir anrechnen lassen, was ich vom Erblasser erhalten habe?

Schenkungen und sonstige Zuwendungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten sind nur in bestimmten Fällen auf den Pflichtteil anzurechnen. Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch Eine Anrechnung in Form eines direkten Abzugs findet nur statt, wenn der Erblasser Ihnen bei der Zuwendung erklärt hat, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil anzurechnen ist. Eine solche Erklärung wird nur im

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