Allgemein

Gesetzliche Gebühren in einem Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht

I. Gebühren im streitigen Verfahren Ist eine Klage anhängig, richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Der Streitwert ergibt sich aus dem Streitgegenstand sowie dem vorgetragenen Tatsachen- und Lebenssachverhalt. Das bedeutet, ist eine Pflichtteilsklage anhängig, beläuft sich der Streitwert auf den streitigen Pflichtteil. Ist eine Erbauseinandersetzungsklage anhängig, wird der anteilige Nachlasswert für den Streitwert zugrunde […]

Voraus des Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte, fällt gemeinschaftliches Eigentum hälftig in den Nachlass des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, sich über diesen Anteil mit den Erben auseinanderzusetzen. Sind sich die Erben nicht einig, erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nach Begleichung der Verbindlichkeiten und Aufteilung aller teilbaren Sachen – durch Versteigerung. Damit der gemeinsame Hausrat nicht

Pflichtteil

Wird ein Kind enterbt, hat es gemäß § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, bestimmt sich danach, ob der verstorbene Elternteil verheiratet war und wie viele weitere Abkömmlinge im

Vortrag: Testament zugunsten von Menschen mit Behinderung

Am 10. Januar 2024 hielt Rechtsanwalt Goldkamp einen Vortrag bei der Stiftung Hephata in Mönchengladbach, wie man ein Testament zugunsten eines Menschen mit einer Behinderung errichten kann. Ziel ist es, die Lebensqualität dieses Menschen zu verbessern. Dazu sind Gestaltungen erforderlich, die verhindern, dass das Vermögen anstelle von Sozialleistungen verbraucht wird oder der Sozialleistungsträger auf das

Ich erhalte ein Vermächtnis. Steht mir zusätzlich ein Pflichtteil zu?

Wenn Ihr Pflichtteil höher ist als das zugewandte Vermächtnis wert ist, können Sie vom Erben den Differenzbetrag als Zusatzpflichtteil verlangen. Alternativ können Sie das Vermächtnis ausschlagen und nur den Pflichtteil verlangen. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob Sie nur den Pflichtteil beanspruchen oder Vermächtnis plus Zusatzpflichtteil beanspruchen, können Sie vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand fordern.

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