ausschlagung

Pflichtteil und Erbe trotz Pflichtteilsstrafklausel

Häufig bestimmen Eltern, dass ein Kind auch nach dem längerlebenden Ehegatten enterbt wird, wenn es nach dem zuerst versterbenden Ehegatten den Pflichtteil beansprucht. Doch eine solche Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn der Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Ehegatten erst beansprucht wird, nachdem der längerlebende Ehegatte ebenfalls verstorben ist. Bei einer Pflichtteilsstrafklausel führt ein Pflichtteilsverlangen auf den […]

Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert

Ich erhalte ein Vermächtnis. Steht mir zusätzlich ein Pflichtteil zu?

Wenn Ihr Pflichtteil höher ist als das zugewandte Vermächtnis wert ist, können Sie vom Erben den Differenzbetrag als Zusatzpflichtteil verlangen. Alternativ können Sie das Vermächtnis ausschlagen und nur den Pflichtteil verlangen. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob Sie nur den Pflichtteil beanspruchen oder Vermächtnis plus Zusatzpflichtteil beanspruchen, können Sie vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand fordern.

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