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Bestandsverzeichnis: Auskunftsberechtigter muss kein Chaos akzeptieren

Wer Anspruch auf ein Verzeichnis über den Nachlassbestand hat (Bestandsverzeichnis bzw. Nachlassverzeichnis) darf eine geordnete und in sich geschlossene Aufstellung erwarten. Unzusammenhängende, auf mehrere Dokumente verteilte Angaben, die sich noch in Teilen wiedersprechen, muss der Auskunftsverpflichtete nicht akzeptieren, entschied das Landgericht Berlin mit Teilurteil vom 03.02.2015 (22 O 377/13). Die Entscheidung erging zur Auskunft einer […]

Landgericht Konstanz zum Verzug beim Pflichtteil

Schlägt der pflichtteilsberechtigte Erbe aus, um gegenüber dem verbliebenen Erben den Pflichtteil geltend zu machen, muss er nicht die Ausschlagung unaufgefordert nachweisen, um den verbliebenen Erben in Verzug zu setzen. Befindet sich der Erbe hinsichtlich der Auskunft in Verzug, kann der Pflichtteilsberechtigte unmittelbar Stufenklage erheben und ist nicht gehalten, den Erben hinsichtlich des Zahlungsanspruches gesondert

Pflichtteil: Muss ich mir anrechnen lassen, was ich vom Erblasser erhalten habe?

Schenkungen und sonstige Zuwendungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten sind nur in bestimmten Fällen auf den Pflichtteil anzurechnen. Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch Eine Anrechnung in Form eines direkten Abzugs findet nur statt, wenn der Erblasser Ihnen bei der Zuwendung erklärt hat, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil anzurechnen ist. Eine solche Erklärung wird nur im

Wie mache ich den Pflichtteil geltend?

Der Pflichtteil ist eine Geldentschädigung, die der Erbe an Sie als Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss. Der Erbe muss Ihnen Informationen geben, um die Höhe des Betrages zu errechnen und zu überprüfen. Der Erbe muss erst auf Ihr Verlangen hin tätig werden. Schritt 1: Auskunft über den Nachlass und über Schenkungen Fordern Sie den Erben auf, über

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Pflichtteilsstrafklausel nennt man eine Regelung in einem Ehegattentestament, wonach ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil beansprucht, für den Erbgang nach dem letztversterbenden Elternteil ebenfalls auf den Pflichtteil herabgesetzt wird. Mit dem Ehegattentestament wollen die Eltern häufig erreichen, dass nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils zunächst das zweite Elternteil Alleinerbe wird.

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