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Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben bei der Verwaltung des Nachlasses

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2024 ein Urteil gefällt, das Klarheit über die Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben bei der Verwaltung eines Nachlasses schafft (Az.: IV ZR 288/22). Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wie mit der Vorerbschaft umgegangen werden muss und unter welchen Bedingungen ein Schadensersatzanspruch der Nacherben bestehen […]

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich danach, ob der Erblasser einen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner hinterlässt, in welchem Güterstand er verheiratet war und welche Verwandten er hinterlässt. In der folgenden Tabelle dargestellt sind der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die ersten drei Ordnungen der Verwandten. Es gibt noch weitere eheliche Güterstände und weitere Ordnungen von Verwandten.

Wie erstelle ich ein Nachlassverzeichnis?

Nach § 2314 BGB ist der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Die Auskunft ist zu erteilen durch Vorlage eines Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses und über die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers (Nachlassverzeichnis). Das Nachlassverzeichnis sollte beginnen mit folgenden Angaben zum Erblasser: Voller Name Geburtsdatum Sterbedatum

Ehefrau enterbt = höhere Pflichtteilsquote für die Kinder

Daniel und Sabine sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen, leben also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Daniel trennt sich von Sabine und lebt bei seiner neuen Freundin Annika. Per Testament setzt er Annika zur Alleinerbin ein. Er stirbt, bevor es zum Scheidungsantrag kommt. Sabine kann von Annika den Zugewinnausgleich

Pflichtteil einfordern

Wer enterbt wird, dem steht Geld als Entschädigung zu. Gesetzlicher Pflichtteil (BGB): Was ist der gesetzliche Pflichtteil? Das in Deutschland geltende Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht den Pflichtteil vor. Der Pflichtteil ist eine Entschädigung in Geld dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre. Gesetzliche Erbfolge meint die Erbfolge,

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