tod

Das uneheliche Kind

Sabines Vater will nicht viel von ihr wissen, seiner unehelichen Tochter. Doch ein Pflichtteilsanspruch steht ihr zu. Mit seiner Ehefrau hat der Vater zwei Kinder. Außerdem hat er eine uneheliche Tochter – Sabine. Bei seinem Tod hinterlässt er ein Vermögen von 180.000 Euro. Als Alleinerbin hat er seine Ehefrau eingesetzt. Sabine beansprucht ihren Pflichtteil. Da […]

Liebes Kind, böses Kind

Witwe Wilma lebt in einem Haus mit ihrem Sohn Fritz und dessen Ehefrau. Ihr weiterer Sohn Hans beobachtet, wie sein Bruder Fritz immer mehr Einfluss auf die Mutter Wilma nimmt. Die Brüder haben ein zunehmend schlechtes Verhältnis zueinander. Darunter leidet auch das Verhältnis zwischen Hans und Mutter Wilma. Als Wilma stirbt, stellt sich heraus, dass

Das Berliner Testament

Vater und Mutter haben ein sogenanntes Berliner Testament errichtet. Darunter versteht man ein Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und für den Tod des zweiten von ihnen ihre Kinder. Der Vater verstirbt. Er hinterlässt ein Vermögen von 200.000 Euro. Die Mutter wird, dem Testament entsprechend, Alleinerbin. Sie ist dement, steht

Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche. Der Pflichtteilsanspruch kann ab dem Tod des Erblassers bei den Erben geltend gemacht werden und ist sofort fällig. Allerdings ist den Erben eine angemessene Frist zuzugestehen, um den Nachlassbestand zu ermitteln und mitzuteilen.

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