verjährung

Missbräuchliche Schenkungen im Erbfall herausverlangen

Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, kann dies die Erbschaft erheblich schmälern. Erleiden Erben dadurch Nachteile, können ihnen Ansprüche gegen den Beschenkten zustehen. Eine Voraussetzung ist, dass der Erbe bindend bedacht ist – also durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder eine für den Schlusserbfall getroffene wechselbezügliche bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament. […]

Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer. Hintergrund des Falls Die Parteien in diesem Fall stritten über Vermächtnisansprüche, die aus dem

Steuerliche Haftung der Erben bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15. Juni 2024 (Az.: 4 K 2345/21 E) wichtige Klarstellungen zur Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Erblassers und den damit verbundenen Pflichten der Erben getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wie eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser die Verjährungsfristen beeinflusst und welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Erben

BGH: Herausgabeanspruch des Erben bei missbräuchlicher Verwendung anvertrauter Gelder

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 1. August 2024 (Az.: III ZR 144/23) entschieden, dass ein Erbe einen Anspruch auf Herausgabe von Geldbeträgen hat, die der Erblasser einem Dritten zur Geschäftsbesorgung anvertraut hat, wenn diese Gelder nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Diese Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Beweislast und der Frage der

Verjährungsfristen im Erbrecht

Wie alle Ansprüche unterliegen auch erbrechtliche Ansprüche der Verjährung. Ein verjährter Anspruch besteht zwar weiter. Jedoch ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Beispielhaft hier einige im Erbrecht relevante Verjährungsregelungen: Pflichtteil Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen verjähren nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die

Nach oben scrollen