Steuerliche Haftung der Erben bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 23. August 2024 von Tobias Goldkamp

Themen: Erbauseinandersetzung, Erbrechtliche Ansprüche

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15. Juni 2024 (Az.: 4 K 2345/21 E) wichtige Klarstellungen zur Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Erblassers und den damit verbundenen Pflichten der Erben getroffen. Die Entscheidung zeigt auf, wie eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser die Verjährungsfristen beeinflusst und welche Konsequenzen es haben kann, wenn die Erben ihrer Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärungen nicht nachkommen.

Hintergrund der Entscheidung

Im konkreten Fall hatte der Erblasser erhebliche Kapitalerträge aus Anlagen in der Schweiz in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben, was zu einer Steuerhinterziehung führte. Nach seinem Tod erbte die Klägerin zusammen mit weiteren Miterben das Vermögen des Erblassers, einschließlich der verschwiegenen Kapitalanlagen.

Nach dem Erbfall wurden die Erben darauf hingewiesen, dass die Erklärungen des Erblassers unvollständig waren. Dennoch unterließen es die Erben, die Steuererklärungen zu berichtigen, was nach § 153 AO ihre Pflicht gewesen wäre. Stattdessen wurde erst Jahre später im Rahmen einer Nacherklärung die Unrichtigkeit offenbart, woraufhin die Steuerfahndung Ermittlungen aufnahm.

Kernaussagen der Entscheidung

  1. Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung: Die Steuerhinterziehung durch den Erblasser hatte die zehnjährige Festsetzungsfrist zur Folge, die nach dem Tod des Erblassers auch für die Erben galt. Diese Frist kann jedoch durch weitere Steuerhinterziehungen der Erben verlängert werden.
  2. Pflichten der Erben: Erben haben die Pflicht, nach dem Tod des Erblassers die Steuererklärungen des Verstorbenen zu überprüfen und bei Kenntnis von Unrichtigkeiten eine Berichtigung vorzunehmen. Unterlassen sie dies, begehen sie selbst eine Steuerhinterziehung.
  3. Ablaufhemmung nach § 171 AO: Im vorliegenden Fall kam es zur Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung, da die Erben die Berichtigungspflicht verletzten und die Steuerhinterziehung somit fortsetzten. Die Ablaufhemmung dauerte bis zum Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung an.

Bedeutung für Erben

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Erben nicht nur für den Nachlass, sondern auch für steuerliche Altlasten des Erblassers haften. Es ist unerlässlich, den Nachlass und die Steuererklärungen des Erblassers sorgfältig zu prüfen und bei Unrichtigkeiten unverzüglich zu handeln. Andernfalls drohen erhebliche steuerliche Konsequenzen, einschließlich einer Verlängerung der Verjährungsfristen.

Erben sollten sich daher frühzeitig steuerlich beraten lassen, um Risiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und Abwicklung erbrechtlicher Angelegenheiten und steht Ihnen bei steuerlichen Fragen im Erbfall zur Seite.

Tobias Goldkamp

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131-718190

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