Wie kann ich den Pflichtteil einklagen?

Zahlt der Erbe den Pflichtteil nicht oder verweigert er die geschuldeten Auskünfte über den Nachlass, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen.

Stufenklage

Auskunfts- und Zahlungsanspruch können Sie über eine Stufenklage verfolgen. Dabei wird zunächst Auskunft über den Nachlassbestand verlangt. Nachdem der Erbe durch Teilurteil hierzu verurteilt ist und die Auskunft erteilt hat, können Sie den Pflichtteil errechnen. In der nächsten Stufe können Sie den Pflichtteilsbetrag einklagen.

Vorteil: Beide Schritte können in einer Klage erledigt werden. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruches wird durch die Stufenklage gehemmt.

Pflichtteilsprozess

Für die Pflichtteilsklage sind – je nach Höhe des Pflichtteils – Amtsgericht oder Landgericht zuständig. Die Klage sollten Sie über einen Rechtsanwalt vorbereiten und einreichen lassen, der Sie im Verfahren vertritt. Vor dem Landgericht ist es verpflichtend, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Das Gericht wird die Klage dem Erben zustellen und ihn auffordern, darauf zu antworten. Es wird einen Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung anberaumen. Bis zu diesem Termin können die Parteien dem Gericht Schriftsätze schicken, in denen sie den Sachverhalt schildern und Beweise anbieten.

Im Termin wird der Richter seine Sicht des Falles erläutern und versuchen, die Parteien zu bewegen, sich gütlich zu einigen. Häufig schlägt der Richter einen Vergleich vor. Einigen sich die Parteien, so schließen sie einen Vergleich. Kommt kein Vergleich zustande, fällt das Gericht einige Wochen später ein Urteil oder entscheidet, wie das Verfahren fortgesetzt wird, z.B. durch eine Zeugenvernehmung.

Kosten

Bei einem Pflichtteil von 12.000 Euro fallen Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren von rund 3.000 Euro an, bei einem Pflichtteil von 25.000 Euro Gebühren von rund 4.000 Euro und bei einem Pflichtteil von 100.000 Euro Gebühren von rund 9.000 Euro. Gewinnen Sie den Prozess, wird das Gericht dem Erben auferlegen, zusätzlich zum Pflichtteil diese Gebühren zu zahlen.

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