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Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen […]

Testament wirksam, obwohl es unauffindbar ist

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 9. Februar 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen (Az.: I-10 W 60/23), die sich mit der Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments befasst, dessen Original nicht mehr auffindbar ist. Der Beschluss beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Kopie eines Testaments als Grundlage für die Erbfolge dienen kann, und gibt wichtige Hinweise zu

Erbvertrag bleibt gültig trotz späterer Eheschließung und Scheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Mai 2024 in einem Beschluss (Az.: IV ZB 26/23) klargestellt, dass ein vor der Ehe geschlossener Erbvertrag, nicht automatisch im Fall der Scheidung unwirksam wird. Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Rechtslage von Erbverträgen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurden. Hintergrund des Falls Die Erblasserin und ihr

Nutzung einer vom Erblasser erteilten Vollmacht nach seinem Tod

Die Frage, ob und wie eine Vollmacht, die ein Erblasser zu Lebzeiten erteilt hat, nach dessen Tod weiterhin genutzt werden kann, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei aktuelle Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) bieten wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Vollmachten. OLG Frankfurt: Handeln aufgrund einer Vollmacht über den Tod hinaus Das

Grundstückseigentümer durch Erbfall

Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch. I. Eigenhändiges TestamentLiegt kein Testament oder ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vor, benötigt der Erbe einen Erbschein gem. § 35 Abs. 1 S. 1

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