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Grundbucheintragung einer Grundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 2 W 35/24) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer transmortalen Vollmacht betrifft. Diese Entscheidung ist besonders relevant für diejenigen, die sich mit der Nachlassplanung und der Nutzung von Vollmachten über den Tod hinaus beschäftigen. Hintergrund des Falls […]

Nutzung einer vom Erblasser erteilten Vollmacht nach seinem Tod

Die Frage, ob und wie eine Vollmacht, die ein Erblasser zu Lebzeiten erteilt hat, nach dessen Tod weiterhin genutzt werden kann, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei aktuelle Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) bieten wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Vollmachten. OLG Frankfurt: Handeln aufgrund einer Vollmacht über den Tod hinaus Das

Fortbildungsveranstaltung vom 15. Mai 2024

Wir richten im Rahmen der Fachgruppe Erbrecht des Neusser Anwaltsvereins e.V. regelmäßig Fortbildungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Richterinnen und Richter aus, in denen wir uns zu aktuellen erbrechtliche Themen austauschen. Am 15.05.2024 referierte Rechtsanwalt Tobias Goldkamp zu den Themen Streitwert/Gegenstandswert in erbrechtlichen Angelegenheiten, Ergänzungen und Streichungen im Testament sowie Verfügungen über

Möglichkeiten der Wertermittlung bei einem Pflichtteilsberechtigten

Möglichkeiten der Wertermittlung bei einem Pflichtteilsmandat Hat der Mandant einen Anspruch auf Auskunftserteilung gem. § 2314 Abs. 1 BGB, stellt sich die Frage, wie mit der Ermittlung des Wertes eines im Nachlass vorhandenen Grundbesitzes im Interesse des Mandanten sinnvoll zu verfahren ist. In Betracht kommen die Aufforderung an den Gegner, ein Gutachten erstellen zu lassen,

Wie erfahre ich, ob ein Grundstück verkauft oder verschenkt wurde?

War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde. Das OLG Karlsruhe führte zu einem Fall, in dem die Mutter des Pflichtteilsberechtigten verstorben war, aus: „Der Antragsteller hat nach § 12 Absatz 1 GBO Anspruch darauf, dass

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