grundbuchamt

Löschung eines Nacherbenvermerks und Führung des Unrichtigkeitsnachweises

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 13. Juni 2024 (Az.: 20 W 47/24) eine entscheidende Klarstellung zur Führung des Unrichtigkeitsnachweises im Zusammenhang mit der Löschung eines Nacherbenvermerks getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags und die Grenzen des grundbuchrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung der Wirksamkeit von Erbausschlagungen. Hintergrund des […]

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen

Grundbucheintragung einer Grundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 2 W 35/24) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer transmortalen Vollmacht betrifft. Diese Entscheidung ist besonders relevant für diejenigen, die sich mit der Nachlassplanung und der Nutzung von Vollmachten über den Tod hinaus beschäftigen. Hintergrund des Falls

Nutzung einer vom Erblasser erteilten Vollmacht nach seinem Tod

Die Frage, ob und wie eine Vollmacht, die ein Erblasser zu Lebzeiten erteilt hat, nach dessen Tod weiterhin genutzt werden kann, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei aktuelle Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) bieten wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung solcher Vollmachten. OLG Frankfurt: Handeln aufgrund einer Vollmacht über den Tod hinaus Das

Grundstückseigentümer durch Erbfall

Ist im Nachlass ein Grundstück vorhanden, wird der Erbe mit dem Erbfall automatisch Eigentümer des Grundstücks gem. § 1922 Abs. 1 BGB. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt hingegen nicht automatisch. I. Eigenhändiges TestamentLiegt kein Testament oder ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vor, benötigt der Erbe einen Erbschein gem. § 35 Abs. 1 S. 1

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