Erbschein: Wofür brauche ich ihn und wie bekomme ich ihn?

Der Erbschein dient dazu, die Erbfolge nachzuweisen. In diesem Artikel erläutern wir, wie das Erbscheinsverfahren abläuft und worauf Erben achten sollten.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen und deren Erbanteile bestätigt. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen. Ein Erbschein ist besonders wichtig, wenn Grundbesitz oder andere bedeutende Vermögenswerte im Nachlass enthalten sind, da ohne ihn keine Eintragung ins Grundbuch oder andere Vermögensverfügungen vorgenommen werden können.

Wie läuft das Erbscheinsverfahren ab?

Das Erbscheinsverfahren wird durch einen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Der Antrag kann von den Erben selbst, aber auch von Testamentsvollstreckern, Nachlassverwaltern oder Gläubigern gestellt werden. Im Antrag müssen die Erben nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage von Urkunden wie dem Testament, dem Erbvertrag, Geburtsurkunden oder anderen relevanten Dokumenten.

Zudem ist in der Regel erforderlich, dass der Antragsteller an Eides statt versichert, nichts zu wissen, was seinen Angaben im Antrag entgegensteht. Weil diese eidesstattliche Versicherung nur gegenüber einem Notar oder gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden kann, ist es sinnvoll, gleich den Antrag notariell oder zur Niederschrift des Gerichts zu erklären.

Das Nachlassgericht prüft im Rahmen des Erbscheinsverfahrens, ob die Angaben im Antrag korrekt sind und ob die Erben tatsächlich erbberechtigt sind. Hierbei gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt, das Gericht ermittelt von Amts wegen die notwendigen Tatsachen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, etwa weil mehrere Personen behaupten, Erben zu sein, wird das Verfahren streitig und das Gericht klärt die Sachlage durch weitere Ermittlungen oder Beweiserhebungen.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein wird in der Regel dann benötigt, wenn der Erbe seine Erbenstellung nachweisen muss, um über den Nachlass zu verfügen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensanteile im Nachlass enthalten sind. In einigen Fällen, wie bei notariell beurkundeten Testamenten oder Erbverträgen, kann ein Erbschein entbehrlich sein, wenn diese Urkunden bereits hinreichend Klarheit über die Erbfolge schaffen.

Kosten und Dauer des Verfahrens

Die Kosten für das Erbscheinsverfahren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Neben den Gerichtskosten können weitere Kosten für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung oder die Einschaltung eines Rechtsanwalts anfallen. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Nachlasses und eventuellen Streitigkeiten ab. Ein einfaches Erbscheinsverfahren kann wenige Wochen dauern, während streitige Verfahren erheblich länger in Anspruch nehmen können.

Alternativen

Um Verfügungen über Nachlassgegenstände vorzunehmen, kann auch eine vom Erblasser erteilte Vollmacht genügen. Vollmachten gelten grundsätzlich über den Tod hinaus. Geht es um Immobilien, ist erforderlich, dass die Vollmacht notariell beurkundet oder zumindest notariell beglaubigt ist.

Als Erbnachweis kann auch eine beglaubigte Abschrift der Eröffnungsniederschrift inklusive der eröffneten Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) ausreichen. Gegenüber dem Grundbuchamt gilt dies nur, wenn es sich um notariell beurkundete Verfügungen von Todes wegen handelt. Gegenüber Banken können auch eigenhändig geschriebene Testamente genügen. Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass sich die Erbfolge eindeutig ergibt.

Besteht Streit über die Erbfolge, kann dieser im Erbscheinsverfahren oder durch eine Erbenfeststellungsklage ausgetragen werden. Die Erbenfeststellungsklage hat den Vorteil, dass sie zu einem rechtskräftigen Urteil führt, welches von den Prozessbeteiligten nicht mehr angegriffen werden kann und bei künftigen Streitigkeiten zwischen ihnen verbindlich herangezogen wird. Demgegenüber kann ein Erbschein jederzeit angezweifelt und vom Nachlassgericht wieder eingezogen werden.

Fazit

Das Erbscheinsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Stellung der Erben zu klären und ihnen den Zugang zum Nachlass zu ermöglichen. Für Erben ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Fehler im Verfahren zu vermeiden und mögliche Streitigkeiten zu klären.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Sie durch das Erbscheinsverfahren zu führen und Ihre Interessen gegenüber anderen Erben und dem Nachlassgericht zu vertreten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Erbscheinsverfahren haben oder rechtliche Unterstützung benötigen.

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