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OLG Celle: Notar kann für verspätetes Nachlassverzeichnis haften

Wer als Pflichtteilsberechtigter ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt, setzt den Erben oft erheblich unter Druck. Kommt das Verzeichnis nicht rechtzeitig, folgt nicht selten eine Stufenklage – mit teuren Kostenfolgen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, dass ein Notar dem Erben diese Kosten unter Umständen ersetzen muss, wenn er das beauftragte Nachlassverzeichnis zu spät erstellt (OLG Celle, Urteil vom 30.12.2025, Az. 3 U 72/25).

Cornelius Dornhoff, Ann-Kristin Wedemeyer und Tobias Goldkamp

Wir waren beim 20. Deutschen Erbrechtstag in Berlin

Vom 19. bis 21. März 2026 waren wir – Tobias Goldkamp, Cornelius Dornhoff und Ann-Kristin Wedemeyer – in Berlin beim 20. Deutschen Erbrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Jubiläumsveranstaltung hat erneut gezeigt, wie dynamisch sich das Erbrecht entwickelt – im materiellen Recht, im Verfahrensrecht und an den Schnittstellen zum Bank- und Steuerrecht.

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OLG Düsseldorf: Wann der überlebende Ehegatte eine wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung wegen schweren Fehlverhaltens aufheben darf

Gemeinschaftliche Testamente entfalten nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten regelmäßig eine Bindungswirkung. Viele Erblasser gehen daher davon aus, dass die einmal getroffene Schlusserbeneinsetzung „unumstößlich“ ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.11.2025 (3 W 78/25) jedoch aufgezeigt, dass es eine wichtige Ausnahme gibt: Liegt ein Pflichtteilsentziehungsgrund nach § 2333 BGB vor, kann der überlebende Ehegatte die wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung wirksam aufheben. Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, weil sie sehr konkret darlegt, welche formellen und inhaltlichen Anforderungen hierfür erfüllt sein müssen.

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OLG Stuttgart: Sittenwidrig eingeholte Zustimmung des Erben macht Grundstücksgeschäft des Testamentsvollstreckers insgesamt nichtig

Der Testamentsvollstrecker darf Nachlassgegenstände grundsätzlich selbständig verwalten und veräußern. In bestimmten Fällen – insbesondere bei unentgeltlichen oder nicht voll entgeltlichen Verfügungen – benötigt er jedoch die Zustimmung des Erben. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. 2 U 30/23) klargestellt, dass auch die Einholung dieser Zustimmung rechtlichen Grenzen unterliegt: Wird sie unter sittenwidrigen Umständen erlangt, sind nicht nur die Zustimmung, sondern sowohl das schuldrechtliche als auch das dingliche Geschäft nichtig. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis der Testamentsvollstreckung.

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