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Testament oder Erbvertrag angefochten: Fällt die Erbeinsetzung ganz oder nur teilweise?

Was geschieht, wenn ein Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag einen später hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat? Das OLG Oldenburg meint: Eine erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass der Übergangene lediglich mit seinem gesetzlichen Erbteil in die Erbfolge eingeschoben wird und die frühere Erbeinsetzung im Übrigen bestehen bleibt. In meinem Beitrag in der Zeitschrift ErbR 2026, 828 setze ich mich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander. Nach meiner Auffassung findet diese quotale Lösung im Gesetz keine Grundlage.

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Erbvertrag mit beschränktem Änderungsvorbehalt: Wen schützt § 2287 BGB vor Schenkungen? (Revision IV ZR 6/26 beim BGH)

In der aktuellen Ausgabe des juris PraxisReports Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR 18/2026 Anm. 2) bespreche ich das Urteil des OLG Schleswig vom 09.12.2025 (3 U 20/25). Die Entscheidung betrifft eine Grundsatzfrage der erbvertraglichen Gestaltungspraxis, die der Bundesgerichtshof nun in der Revision IV ZR 6/26 zu beantworten hat: Kann der Erbe, den der Erblasser aufgrund eines personell beschränkten Änderungsvorbehalts einseitig eingesetzt hat, Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen aus § 2287 Abs. 1 BGB geltend machen?

Handbuch Erbrecht erschienen: Kapitel zur Erbengemeinschaft von Tobias Goldkamp

Die 8. Auflage des Handbuchs Erbrecht – Nachlassplanung | Abwicklung | Erbprozess ist erschienen. Das Kapitel § 13 Die Erbengemeinschaft stammt von mir. Es behandelt die Erbengemeinschaft von ihrer Entstehung bis zur vollständigen Erbauseinandersetzung und stellt die Fragen in den Mittelpunkt, die in Beratung, außergerichtlicher Auseinandersetzung und Prozess tatsächlich entscheiden.

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BGH schützt Vertragserben: Rücktrittsvorbehalt schließt Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen nicht aus

Der Bundesgerichtshof hat eine seit Jahrzehnten umstrittene Frage des Erbvertragsrechts geklärt. Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht schließt Ansprüche des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen (§ 2287 Abs. 1 BGB) nicht aus (BGH, Urteil vom 08.07.2026 – IV ZR 256/25). Die Entscheidung stärkt den Schutz von Vertragserben erheblich – und sie hat für mich eine besondere Note: Der BGH zitiert mehrfach meine Fachveröffentlichungen zu genau dieser Frage und schließt sich der dort vertretenen Auffassung an.

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