Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG Düsseldorf: Wann der überlebende Ehegatte eine wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung wegen schweren Fehlverhaltens aufheben darf

Gemeinschaftliche Testamente entfalten nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten regelmäßig eine Bindungswirkung. Viele Erblasser gehen daher davon aus, dass die einmal getroffene Schlusserbeneinsetzung „unumstößlich“ ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.11.2025 (3 W 78/25) jedoch aufgezeigt, dass es eine wichtige Ausnahme gibt: Liegt ein Pflichtteilsentziehungsgrund nach § 2333 BGB vor, kann der überlebende Ehegatte die wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung wirksam aufheben. Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, weil sie sehr konkret darlegt, welche formellen und inhaltlichen Anforderungen hierfür erfüllt sein müssen.

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Wann darf der Erblasser trotz Erbvertrag verschenken? – Eine umstrittene Entscheidung des OLG Nürnberg

Wer sich durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament bindet, möchte Klarheit und Verlässlichkeit für die spätere Vermögensnachfolge schaffen. Doch was gilt, wenn der Erblasser sich ein Rücktrittsrecht vorbehält und zu Lebzeiten größere Schenkungen vornimmt? Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu eine Entscheidung getroffen, die für erhebliche Diskussionen sorgt – und aus meiner Sicht rechtlich nicht überzeugt.

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Wenn der testamentarisch bedachte Verein nicht mehr existiert – wer erbt dann?

Viele Erblasser wollen mit ihrem Testament gemeinnützige Zwecke fördern. Häufig werden deshalb Vereine oder Fördervereine als Erben eingesetzt. Doch was passiert, wenn ein solcher Verein im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr existiert? Mit Beschluss vom 5. September 2025 (OLG Düsseldorf, Az. 3 W 104/25) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu eine äußerst praxisrelevante Entscheidung getroffen und die Maßstäbe der ergänzenden Testamentsauslegung präzisiert.

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Ersatzschlusserbenbestimmung beim gemeinschaftlichen Testament: Wann ist sie bindend?

In gemeinschaftlichen Testamenten gehen viele Ehegatten selbstverständlich davon aus, dass nicht nur die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben, sondern auch eine vorgesehene Ersatzschlusserbeneinsetzung bindend ist. Genau diese Annahme hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom 30. Juni 2025 (Az. 3 W 79/24) korrigiert. Die Entscheidung macht deutlich: Die Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss gesondert geprüft werden.

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