Erbvertrag mit beschränktem Änderungsvorbehalt: Wen schützt § 2287 BGB vor Schenkungen? (Revision IV ZR 6/26 beim BGH)
In der aktuellen Ausgabe des juris PraxisReports Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR 18/2026 Anm. 2) bespreche ich das Urteil des OLG Schleswig vom 09.12.2025 (3 U 20/25). Die Entscheidung betrifft eine Grundsatzfrage der erbvertraglichen Gestaltungspraxis, die der Bundesgerichtshof nun in der Revision IV ZR 6/26 zu beantworten hat: Kann der Erbe, den der Erblasser aufgrund eines personell beschränkten Änderungsvorbehalts einseitig eingesetzt hat, Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen aus § 2287 Abs. 1 BGB geltend machen?






