Erbauseinandersetzung

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Erbauseinandersetzungen: Wir beraten Sie, verhandeln mit den Miterben, begleiten Teilungsversteigerungen und setzen Ihre Rechte in Zivilprozessen durch. Gerne gestalten wir auch Erbauseinandersetzungsverträge für eine einvernehmliche Lösung.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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Welche Nachweise im Erbscheinverfahren verlangt werden dürfen – und wo die Grenzen liegen

Das Erbscheinverfahren ist für viele Mandanten eine der ersten und zugleich frustrierendsten Stationen nach einem Todesfall. Immer wieder verlangen Nachlassgerichte umfangreiche Urkunden, die tatsächlich nicht (mehr) existieren oder nur mit erheblichem Aufwand zu beschaffen wären. Mit Beschluss vom 5. September 2025 (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 213/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu wichtige Leitlinien formuliert. Die Mitwirkungsobliegenheit der Antragsteller hat Grenzen: Das Nachlassgericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen.

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OLG Naumburg zu Geldabhebungen einer Generalbevollmächtigten

Gleich mehrere Probleme hatte das OLG Naumburg zu klären: den Umgang mit General- und Vorsorgevollmachten unter nahen Angehörigen, die schwierige Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenzerkrankungen sowie Herausgabeansprüche der Schlusserben nach § 2287 BGB. Die Entscheidung zeigt deutlich: Wer mit einer Generalvollmacht handelt, unterliegt strengen Pflichten – auch innerhalb der Familie (OLG Naumburg, Urteil vom 13.06.2024, Az. 2 U 95/23).

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Was geschieht mit den Bankguthaben des Erblassers? – Vollmachten, Oder-Konten und die Rechte der Erben

Nach einem Todesfall stellt sich für Angehörige oft sofort eine praktische Frage: Wer darf über die Bankguthaben des Erblassers verfügen? Müssen Konten gesperrt werden? Welche Wirkung haben Bankvollmachten über den Tod hinaus? Und was gilt bei gemeinsamen Oder-Konten von Ehegatten? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte gibt hierzu klare Leitlinien, an die dieser Beitrag anknüpft.

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GbR-Eintragung trotz unbekannter Erben – KG beseitigt Register- und Grundbuch-Blockaden

Fehlt nach dem Tod einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters der Überblick, wer genau Erbinnen oder Erben sind, gerät die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Einführung des Gesellschaftsregisters schnell ins Stocken. Das Kammergericht Berlin (KG, Beschluss vom 02.06.2025, Az. 22 W 20/25) stellt klar: Die Eintragung der GbR darf nicht an unbekannten Erben scheitern. Unklare Erbenverhältnisse werden register- und grundbuchrechtlich handhabbar gemacht – die Gesellschaft bleibt handlungsfähig.

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