Teilungsversteigerung trotz Miteigentumsanteil – Was das neue BGH-Urteil für Erbengemeinschaften bedeutet
Kann ein Erbe den gesamten Familienbesitz zwangsversteigern lassen, obwohl im Nachlass nur ein Bruchteil – etwa ½ oder ¼ – des Grundstücks steckt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 20.03.2025, Az. V ZB 63/23). Das Urteil verschiebt die Kräfteverhältnisse in Erbengemeinschaften: Jede Erbin und jeder Erbe kann eine Teilungsversteigerung des gesamten Grundbesitzes allein beantragen – ohne Zustimmung der übrigen Miterben, ja sogar gegen ihren Willen.