Testament verteilt Immobilien: Erbeinsetzung oder nur Vermächtnis?
Wenn ein Testament mehrere Grundstücke, Wohnungen oder Geldbeträge bestimmten Personen zuweist, liegt die Annahme nahe: Diese Personen sollen Erben sein. Das stimmt aber nicht immer. Das OLG München, Beschluss vom 21.04.2026, Az. 33 Wx 169/25 e, zeigt: Wer nur einzelne Nachlassgegenstände erhält, ist im Zweifel Vermächtnisnehmer und nicht Erbe. Das gilt besonders dann, wenn ein erheblicher Vermögensblock, etwa Kapitalvermögen oder Wertpapiere, im Testament gar nicht geregelt wird.






