Erbfolge klären

Wir prüfen Testamente und Erbverträge, legen sie rechtssicher aus und klären, ob sie unwirksam sein könnten (z.B. wegen Formfehlern, Verstößen gegen frühere bindende Verfügungen oder Testierunfähigkeit). Außerdem vertreten wir Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Two professional women discuss a project using a laptop in a modern office environment.

Welche Nachweise im Erbscheinverfahren verlangt werden dürfen – und wo die Grenzen liegen

Das Erbscheinverfahren ist für viele Mandanten eine der ersten und zugleich frustrierendsten Stationen nach einem Todesfall. Immer wieder verlangen Nachlassgerichte umfangreiche Urkunden, die tatsächlich nicht (mehr) existieren oder nur mit erheblichem Aufwand zu beschaffen wären. Mit Beschluss vom 5. September 2025 (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 213/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu wichtige Leitlinien formuliert. Die Mitwirkungsobliegenheit der Antragsteller hat Grenzen: Das Nachlassgericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen.

Two women indoors having a conversation, displaying signs of disagreement and stress.

„Soll nur den Pflichtteil erhalten“: Zur Enterbung und streitanfälligen Widerrufsklauseln

Mit Beschluss vom 18. Februar 2025 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken eine für die Gestaltungspraxis äußerst wichtige Entscheidung getroffen. Ausgangspunkt war die Frage, ob ein Verweis auf den Pflichtteil als Enterbung zu verstehen ist und ob eine solche Enterbung durch spätere Widerrufsklauseln in notariellen Testamenten wieder aufgehoben wird. Die Entscheidung wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert (OLG Zweibrücken Beschl. v. 18.2.2025 – 8 W 18/24, DNotZ 2025, 538 m. Anm. Schäfer; Anm. Volmer DNotZ 2025, 956).

Vibrant facades of traditional houses in Tübingen's historic center, under a clear daytime sky.

OLG Braunschweig: Zuwendung einer Immobilie ist nicht automatisch eine Erbeinsetzung

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 3. November 2025, Az. 10 U 81/25) hat entschieden, dass die Zuwendung eines wesentlichen Nachlassgegenstands – hier einer wertvollen Gewerbeimmobilie – allein noch keine Erbeinsetzung begründet. Maßgeblich ist, ob der Erblasser wollte, dass der Bedachte die Nachlassverbindlichkeiten übernimmt und die wirtschaftliche Stellung des Erblassers fortsetzt. Fehlt ein solcher Wille, handelt es sich regelmäßig um ein Vermächtnis – selbst wenn der Gegenstand den Großteil des Nachlasses ausmacht.

Blurred silhouette of a hand reaching out against a light background in an abstract style.

OLG Karlsruhe: „Die es besonders gut konnte mit …“ – Warum unklare Formulierungen keine wirksame Erbeinsetzung sind

Wie konkret muss ein Erblasser den Erben benennen, damit die Verfügung wirksam ist? Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. 14 W 36/24) hatte über ein Testament zu entscheiden, in dem der Erblasser bestimmt hatte, dass „diejenige Person erben soll, die es besonders gut konnte mit“ einem von ihm eingesetzten Vorerben. Das Gericht hielt diese Formulierung für zu unbestimmt – und erklärte die Nacherbeneinsetzung für unwirksam.

Three boys in formal shirts smiling together outdoors in a sunny garden.

OLG Köln: Pflichtteilsstrafklausel kann bindende Schlusserbeneinsetzung enthalten

Eheleute errichteten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzten und in Richtung ihrer beiden Söhne verfügten: Wer den Pflichtteil verlangt, wird enterbt. Folgt daraus umgekehrt, dass die Söhne nach dem länger Lebenden der Eheleute auf jeden Fall erben, wenn sie den Pflichtteil nicht geltend gemacht haben? Darüber hatte das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 12. Dezember 2024, Az. 2 Wx 201/24) zu entscheiden.

Nach oben scrollen