Erbfolge klären

Wir legen Testamente und Erbverträge aus und klären, ob sie unwirksam sind, z.B. wegen Formverstößen, Testierunfähigkeit oder Verstößen gegen Bindungen aus Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten. Wir vertreten Sie in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren.

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Bindungswirkung im gemeinschaftlichen Testament: Entscheidung des OLG Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2024 (Az.: 14 W 87/24) aufgezeigt, dass die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments aus einer früheren Ehe auch nach einer Wiederverheiratung fortbestehen kann. Dies hat erhebliche Konsequenzen für spätere Verfügungen von Todes wegen.

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Beweiswürdigung: BGH betont die Bedeutung der Gesamtschau von Indizien

In seinem Urteil vom 7. November 2024 (Az.: III ZR 79/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) hervorgehoben, dass bei der Beweiswürdigung sämtliche Indizien in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind. Eine isolierte Prüfung einzelner Indizien ohne Berücksichtigung ihres Zusammenspiels ist unzulässig und führt zu einer rechtsfehlerhaften Würdigung.

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Erbschaftsteuerrecht: ein Überblick

Das Erbschaftsteuerrecht regelt in Deutschland die steuerlichen Pflichten, die bei der Übertragung von Vermögen aufgrund eines Erbfalls entstehen. Dabei wird die Bereicherung des Erben durch den Vermögenszugang besteuert, wobei das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) maßgeblich ist. Ziel dieser Steuer ist es, eine Beteiligung des Staates an Vermögensübertragungen sicherzustellen, ohne jedoch die Übertragung von Vermögenswerten und die wirtschaftliche Stabilität von Familienunternehmen übermäßig zu belasten​.

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