Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG Naumburg zu Geldabhebungen einer Generalbevollmächtigten

Gleich mehrere Probleme hatte das OLG Naumburg zu klären: den Umgang mit General- und Vorsorgevollmachten unter nahen Angehörigen, die schwierige Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenzerkrankungen sowie Herausgabeansprüche der Schlusserben nach § 2287 BGB. Die Entscheidung zeigt deutlich: Wer mit einer Generalvollmacht handelt, unterliegt strengen Pflichten – auch innerhalb der Familie (OLG Naumburg, Urteil vom 13.06.2024, Az. 2 U 95/23).

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Was geschieht mit den Bankguthaben des Erblassers? – Vollmachten, Oder-Konten und die Rechte der Erben

Nach einem Todesfall stellt sich für Angehörige oft sofort eine praktische Frage: Wer darf über die Bankguthaben des Erblassers verfügen? Müssen Konten gesperrt werden? Welche Wirkung haben Bankvollmachten über den Tod hinaus? Und was gilt bei gemeinsamen Oder-Konten von Ehegatten? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte gibt hierzu klare Leitlinien, an die dieser Beitrag anknüpft.

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Wann Verhandlungen die Verjährung hemmen

Gerade im Erbrecht wird häufig „verhandelt“, statt sofort zu klagen: über Pflichtteilsansprüche, Auskunft, Wertermittlung, Vermächtnisse oder Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen. Zwei grundlegende Entscheidungen – des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf – zeigen, wann Verhandlungen die Verjährung hemmen und wann nicht.

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OLG Celle zur Sittenwidrigkeit eines Verzichts

Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 17.11.2025, Az. 7 W 17/25) hat einen im Übergabevertrag erklärten Verzicht auf Nachabfindungsansprüche für unwirksam erklärt. Die Entscheidung betrifft zwar einen Fall nach der Höfeordnung, hat aber weit darüber hinaus Bedeutung: Sie zeigt, dass auch Erbverzichte und Pflichtteilsverzichte außerhalb des landwirtschaftlichen Sondererbrechts sittenwidrig sein können, wenn sie unter Informationsgefällen, Überrumpelungssituationen oder unzureichender Aufklärung zustande kommen. Verzichtserklärungen müssen fair, informiert und rechtsbewusst abgegeben werden – ansonsten können sie nichtig sein.

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OLG München: Testamentsvollstrecker verliert Vergütungsanspruch wegen unrechtmäßiger Geldentnahme

Ein Testamentsvollstrecker verwirkt seinen Anspruch auf Vergütung, wenn er pflichtwidrig Mittel aus dem Nachlass für eigene Zwecke verwendet – selbst wenn er das Geld später zurückzahlt. Das entschied das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 7. April 2025 (Az. 33 U 241/22). Die Entscheidung zeigt, wie streng die Gerichte bei Pflichtverstößen von Testamentsvollstreckern sind und wann Erben Vergütungen zurückfordern können.

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