OLG Celle: Notar kann für verspätetes Nachlassverzeichnis haften
Wer als Pflichtteilsberechtigter ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt, setzt den Erben oft erheblich unter Druck. Kommt das Verzeichnis nicht rechtzeitig, folgt nicht selten eine Stufenklage – mit teuren Kostenfolgen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, dass ein Notar dem Erben diese Kosten unter Umständen ersetzen muss, wenn er das beauftragte Nachlassverzeichnis zu spät erstellt (OLG Celle, Urteil vom 30.12.2025, Az. 3 U 72/25).






