Erbrechtliche Ansprüche

Ob Pflichtteil, Vermächtnis, beeinträchtigende Schenkung oder Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben – wir unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen auch Fragen rund um Vollmachten, die Nachlassabwicklung und sämtliche damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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OLG Celle: Notar kann für verspätetes Nachlassverzeichnis haften

Wer als Pflichtteilsberechtigter ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt, setzt den Erben oft erheblich unter Druck. Kommt das Verzeichnis nicht rechtzeitig, folgt nicht selten eine Stufenklage – mit teuren Kostenfolgen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, dass ein Notar dem Erben diese Kosten unter Umständen ersetzen muss, wenn er das beauftragte Nachlassverzeichnis zu spät erstellt (OLG Celle, Urteil vom 30.12.2025, Az. 3 U 72/25).

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OLG Stuttgart: Sittenwidrig eingeholte Zustimmung des Erben macht Grundstücksgeschäft des Testamentsvollstreckers insgesamt nichtig

Der Testamentsvollstrecker darf Nachlassgegenstände grundsätzlich selbständig verwalten und veräußern. In bestimmten Fällen – insbesondere bei unentgeltlichen oder nicht voll entgeltlichen Verfügungen – benötigt er jedoch die Zustimmung des Erben. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. 2 U 30/23) klargestellt, dass auch die Einholung dieser Zustimmung rechtlichen Grenzen unterliegt: Wird sie unter sittenwidrigen Umständen erlangt, sind nicht nur die Zustimmung, sondern sowohl das schuldrechtliche als auch das dingliche Geschäft nichtig. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis der Testamentsvollstreckung.

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Wann darf der Erblasser trotz Erbvertrag verschenken? – Eine umstrittene Entscheidung des OLG Nürnberg

Wer sich durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament bindet, möchte Klarheit und Verlässlichkeit für die spätere Vermögensnachfolge schaffen. Doch was gilt, wenn der Erblasser sich ein Rücktrittsrecht vorbehält und zu Lebzeiten größere Schenkungen vornimmt? Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu eine Entscheidung getroffen, die für erhebliche Diskussionen sorgt – und aus meiner Sicht rechtlich nicht überzeugt.

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OLG Naumburg zu Geldabhebungen einer Generalbevollmächtigten

Gleich mehrere Probleme hatte das OLG Naumburg zu klären: den Umgang mit General- und Vorsorgevollmachten unter nahen Angehörigen, die schwierige Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenzerkrankungen sowie Herausgabeansprüche der Schlusserben nach § 2287 BGB. Die Entscheidung zeigt deutlich: Wer mit einer Generalvollmacht handelt, unterliegt strengen Pflichten – auch innerhalb der Familie (OLG Naumburg, Urteil vom 13.06.2024, Az. 2 U 95/23).

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Was geschieht mit den Bankguthaben des Erblassers? – Vollmachten, Oder-Konten und die Rechte der Erben

Nach einem Todesfall stellt sich für Angehörige oft sofort eine praktische Frage: Wer darf über die Bankguthaben des Erblassers verfügen? Müssen Konten gesperrt werden? Welche Wirkung haben Bankvollmachten über den Tod hinaus? Und was gilt bei gemeinsamen Oder-Konten von Ehegatten? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte gibt hierzu klare Leitlinien, an die dieser Beitrag anknüpft.

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