Betriebsaufspaltung bei Vermögensnachfolgeplanung beachten

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 1. Oktober 2024 von Tobias Goldkamp

Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes steuerrechtliches Konstrukt, das in der Vermögensnachfolgeplanung eine bedeutende Rolle spielen kann. Sie ermöglicht es, betriebliches Vermögen steuerlich begünstigt auf die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig birgt sie jedoch auch Risiken, insbesondere in Bezug auf die Aufdeckung stiller Reserven und die mögliche Nachversteuerung. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Betriebsaufspaltung und zeigt auf, wie sie gezielt in der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt werden kann.

1. Grundlagen der Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Betrieb in zwei rechtlich selbständige Einheiten aufgeteilt wird: das Besitzunternehmen und das Betriebsunternehmen. Diese beiden Einheiten sind wirtschaftlich und personell miteinander verflochten. Das Besitzunternehmen vermietet oder verpachtet wesentliche Betriebsgrundlagen, wie Immobilien oder Maschinen, an das Betriebsunternehmen, das die operative Geschäftstätigkeit ausübt.

Sachliche und personelle Verflechtung

Für die Annahme einer Betriebsaufspaltung müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: die sachliche Verflechtung und die personelle Verflechtung. Die sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt. Die personelle Verflechtung erfordert, dass die hinter beiden Unternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben.

2. Erbschaftsteuerliche Vorteile der Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung bietet erhebliche erbschaftsteuerliche Vorteile, da sie es ermöglicht, Vermögen als begünstigtes Betriebsvermögen zu behandeln. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung oder sogar vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

a) Begünstigung von Betriebsvermögen

Betriebsvermögen, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gehalten wird, kann unter die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG fallen. Dies setzt voraus, dass das Betriebsvermögen in der Hand des Erblassers oder Schenkers bereits Betriebsvermögen war. Vermögensgegenstände, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu Betriebsvermögen wurden, zählen nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen und sind somit steuerlich begünstigt.

b) Vermeidung der Nachversteuerung

Durch die Betriebsaufspaltung kann auch eine Nachversteuerung vermieden werden, wenn die Betriebsaufspaltung im Erbfall fortgeführt wird. Allerdings besteht die Gefahr einer Nachversteuerung, wenn die Betriebsaufspaltung innerhalb des sieben- bzw. zehnjährigen Nachsteuerzeitraums entfällt. In diesem Fall könnte die Aufgabe des Besitzunternehmens zur Nachversteuerung führen.

3. Risiken und Herausforderungen

Trotz der steuerlichen Vorteile birgt die Betriebsaufspaltung auch Risiken. Insbesondere die Gefahr der unbeabsichtigten Beendigung der Betriebsaufspaltung kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.

a) Ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann durch verschiedene Ereignisse beendet werden, z.B. durch die Veräußerung von Anteilen an der Betriebsgesellschaft oder durch die personelle Entflechtung. Die Beendigung der Betriebsaufspaltung führt in der Regel zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, was zu einer erheblichen Steuerlast führen kann.

b) Nachversteuerungsrisiko

Wenn die Betriebsaufspaltung im Nachsteuerzeitraum entfällt und keine Betriebsverpachtung angenommen werden kann, droht eine Nachversteuerung. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn die Vermögenswerte nicht liquidierbar sind, um die Steuerlast zu decken.

4. Gestaltungsmöglichkeiten in der Nachfolgeplanung

Um die Vorteile der Betriebsaufspaltung optimal zu nutzen und die Risiken zu minimieren, sollten in der Nachfolgeplanung gezielte Maßnahmen ergriffen werden.

a) Steuerneutrale Beendigung der Betriebsaufspaltung

Eine steuerneutrale Beendigung der Betriebsaufspaltung kann durch die Einbringung der Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens in das Betriebsunternehmen erfolgen. Diese Einbringung kann unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral gestaltet werden.

b) Fortführung der Betriebsaufspaltung

Um die erbschaftsteuerlichen Vorteile zu erhalten, sollte die Betriebsaufspaltung nach Möglichkeit fortgeführt werden. Dies kann durch eine sorgfältige Planung der Nachfolge und die Vermeidung von Maßnahmen, die zu einer personellen oder sachlichen Entflechtung führen, erreicht werden.

Fazit

Die Betriebsaufspaltung bietet erhebliche erbschaftsteuerliche Vorteile, birgt aber auch Risiken. Eine sorgfältige Planung und Gestaltung der Nachfolge ist unerlässlich, um die Vorteile optimal zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Rechtsanwälte und Steuerberater sollten ihre Mandanten umfassend über die Möglichkeiten und Fallstricke der Betriebsaufspaltung informieren und individuelle Lösungen für die Vermögensnachfolge entwickeln.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

Themen

Nach oben scrollen