Unternehmensnachfolge: Besser zu Lebzeiten übertragen

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 14. Dezember 2024 von Tobias Goldkamp

Die Unternehmensnachfolge durch eine lebzeitige Übertragung ist eine bedeutende Möglichkeit, den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern und den Übergang des Eigentums frühzeitig zu regeln. Dieser Prozess ermöglicht es dem Unternehmer, aktiv an der Gestaltung der Nachfolge mitzuwirken und diese schrittweise zu vollziehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der lebzeitigen Unternehmensübertragung sowie deren Vor- und Nachteile erläutert.

Vorteile der lebzeitigen Übertragung

Eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Kontrolle über den Nachfolgeprozess: Der Unternehmer kann den Nachfolgeprozess aktiv gestalten, indem er Einfluss auf die zukünftige Unternehmensstruktur nimmt und den Nachfolger schrittweise in die Unternehmensführung einführt.
  • Steuerliche Vorteile: Die schenkungsweise Übertragung bietet verschiedene steuerliche Vergünstigungen, wie die Nutzung der Zehnjahresfrist bei der Schenkungsteuer. Zudem kann die Einkommensteuerbelastung durch die Verlagerung von Einkünften auf den Nachfolger reduziert werden (sogenanntes Familiensplitting).
  • Sicherung des Fortbestands: Die lebzeitige Übertragung stellt sicher, dass das Unternehmen im Fall des unerwarteten Ablebens des Unternehmers bereits in geordneten Strukturen weitergeführt werden kann.

Formen der lebzeitigen Übertragung

Es gibt mehrere Modelle, wie ein Unternehmen zu Lebzeiten übertragen werden kann:

1. Vollständige Übertragung

Bei der vollständigen Übertragung wird das gesamte Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Nachfolger übertragen. Der Unternehmer scheidet dabei vollständig aus der Unternehmensführung aus.

2. Stufenweise Übertragung

Ein weit verbreitetes Modell ist die stufenweise Übertragung, bei der der Unternehmer schrittweise Verantwortung und Beteiligung an den Nachfolger überträgt. Dadurch wird der Nachfolger langsam an die Führung des Unternehmens herangeführt, während der Unternehmer weiterhin Einfluss ausüben kann.

Rechtliche und steuerliche Aspekte

1. Schenkungsteuer

Die Schenkung von Unternehmensanteilen ist grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig. Allerdings gibt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschiedene Freibeträge und steuerliche Verschonungen, die genutzt werden können. Insbesondere Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder steuerbegünstigt übertragen werden.

2. Zehnjahresfrist

Die Nutzung der Zehnjahresfrist spielt eine zentrale Rolle bei der lebzeitigen Übertragung. Pro Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, reduziert sich der Wert des übertragenen Vermögens um 10 %, sodass nach zehn Jahren kein Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr besteht.

Absicherung des Unternehmers

Auch bei einer lebzeitigen Übertragung ist es wichtig, den Unternehmer abzusichern. Dies kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Nießbrauchsrechte: Der Unternehmer kann sich das Nutzungsrecht (Nießbrauch) an den übertragenen Unternehmensanteilen vorbehalten. Dadurch kann er weiterhin von den Erträgen des Unternehmens profitieren.
  • Rückfallklauseln: Durch Rückfallklauseln kann sich der Unternehmer das Recht sichern, das Unternehmen im Falle eines bestimmten Ereignisses (z. B. Insolvenz des Nachfolgers) zurückzufordern.

Fazit

Die lebzeitige Unternehmensübertragung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Sicherung des Unternehmensfortbestands. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei der optimalen Gestaltung Ihrer Nachfolge und hilft Ihnen dabei, rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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