Eine Verfügung von Todes wegen, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, ist ein entscheidender Schritt in der Nachlassplanung. Dabei sollten Sie einige grundlegende Überlegungen anstellen, um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille klar formuliert und rechtlich wirksam ist. Eine gut durchdachte Verfügung kann nicht nur Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern, sondern auch steuerliche Vorteile bieten und die Abwicklung des Nachlasses erleichtern.
1. Regelungsziele festlegen
Bevor eine Verfügung von Todes wegen errichtet wird, ist es wichtig, die Regelungsziele klar zu definieren. Häufige Ziele sind:
- Wirtschaftliche Absicherung der Familie: Sicherstellung, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Erblassers ausreichend versorgt sind.
- Sinnvoller Erhalt des Vermögens: Dies ist insbesondere bei Unternehmen oder Immobilien von Bedeutung, die im Nachlass enthalten sind.
- Minimierung von Erbenbelastungen: Dazu gehören Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen sowie steuerliche Belastungen.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Eine sorgfältige Formulierung der Verfügung kann künftige Erbstreitigkeiten unter den Erben minimieren.
Wir helfen unseren Mandanten, diese Regelungsziele im Vorfeld zu definieren, um sie später in der Verfügung von Todes wegen optimal umsetzen zu können.
2. Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge?
Eine wichtige Frage ist, ob die gesetzliche Erbfolge oder eine gewillkürte Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag bevorzugt wird. Die gesetzliche Erbfolge ist in der Regel zu schematisch und berücksichtigt die individuellen Wünsche des Erblassers oft nicht ausreichend. Bei einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser hingegen gezielt festlegen, wie sein Vermögen verteilt werden soll. Dies kann helfen, Erbengemeinschaften zu vermeiden und sicherzustellen, dass bestimmte Personen oder Organisationen bedacht werden.
3. Einseitige oder bindende Verfügung?
Es muss entschieden werden, ob eine einseitige Verfügung (Testament) oder eine bindende Verfügung (gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) errichtet werden soll. Bindende Verfügungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn ergänzende Vereinbarungen getroffen werden, wie etwa ein Pflichtteilsverzicht zugunsten bestimmter Personen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass bindende Verfügungen die Flexibilität des Erblassers einschränken. Jüngeren Erblassern ist oft zu raten, sich nicht zu früh rechtlich zu binden, da sich die familiäre und finanzielle Situation im Laufe der Zeit ändern kann.
4. Regelmäßige Überprüfung der Verfügung
Ein Testament oder ein Erbvertrag sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Veränderungen in der familiären oder finanziellen Situation des Erblassers. Lebensverändernde Ereignisse wie Eheschließungen, Geburten, Scheidungen oder der Erwerb von Vermögenswerten können eine Anpassung der Verfügung von Todes wegen erforderlich machen. Es ist wichtig, dass die Verfügung stets aktuell bleibt, um sicherzustellen, dass sie den letzten Willen des Erblassers korrekt widerspiegelt.
5. Steuerliche Überlegungen
Steuerliche Aspekte spielen bei der Nachlassplanung eine bedeutende Rolle. Durch frühzeitige Vermögensübertragungen oder die Nutzung von Freibeträgen können Erbschaftsteuerbelastungen für die Erben reduziert werden. Wir helfen Ihnen und arbeiten auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater zusammen, um die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Verfügung von Todes wegen zu optimieren. Maßnahmen wie die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder der Abschluss eines Erbvertrags mit Pflichtteilsverzicht können hier sinnvoll sein.
6. Begleitende Maßnahmen
Neben der Verfügung von Todes wegen können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein, um den Nachlass optimal zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die zum Nachlass gehören. In solchen Fällen sollte der Gesellschaftsvertrag geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den Gleichklang zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht sicherzustellen. Auch ehevertragliche Vereinbarungen oder Pflichtteilsverzichte können als begleitende Maßnahmen sinnvoll sein, um den Nachlass zu strukturieren.
Fazit
Die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen erfordert sorgfältige Überlegungen. Neben der Festlegung der Erben und der Vermögensaufteilung sollten auch steuerliche und rechtliche Aspekte sowie mögliche Streitpunkte unter den Erben bedacht werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille klar formuliert und rechtlich wirksam ist.