Testament gefälscht: Erkennung und rechtliche Schritte

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 18. Dezember 2024 von Tobias Goldkamp

Nur ein echtes Testament ist wirksam. Doch auch Fälschungen kommen vor. In diesen Fällen ist es Aufgabe des Nachlassgerichts und der beteiligten Parteien, die Echtheit des Testaments zu überprüfen. Hierbei spielen Schriftgutachten eine zentrale Rolle. Dieser Beitrag beleuchtet die Anzeichen einer möglichen Fälschung, das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung und die rechtlichen Konsequenzen.

1. Anzeichen für ein gefälschtes Testament

Ein gefälschtes Testament kann verschiedene Merkmale aufweisen, die auf eine Manipulation hindeuten. Dazu gehören:

  • Abweichungen in der Handschrift: Wenn die Handschrift des Testaments nicht mit bekannten Vergleichsproben des Erblassers übereinstimmt, besteht Verdacht auf eine Fälschung.
  • Unterschrift: Auch die Unterschrift des Erblassers muss der Handschrift entsprechen. Sind hier signifikante Unterschiede zu erkennen, könnte es sich um eine Nachahmungsfälschung handeln.
  • Motorische Einflüsse: Alters- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigungen können die Handschrift verändern. Dies sollte bei der Bewertung von Abweichungen berücksichtigt werden.
  • Ungewöhnliche Formulierungen: Wenn der Text stilistisch oder inhaltlich stark von früheren schriftlichen Äußerungen des Erblassers abweicht, kann dies ebenfalls ein Hinweis auf eine Fälschung sein.

In einigen Fällen kann die Fälschung so gut ausgeführt sein, dass nur ein qualifiziertes Schriftgutachten die Echtheit des Testaments klären kann.

2. Verfahren zur Überprüfung der Echtheit

Wenn Zweifel an der Echtheit eines Testaments aufkommen, ist es Aufgabe des Nachlassgerichts, diese Frage zu klären. Im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) hat das Gericht alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dies umfasst die Erhebung von Beweisen und die Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens.

Schriftgutachten

Schriftgutachten sind in Verfahren, in denen die Echtheit eines Testaments angezweifelt wird, das wichtigste Beweismittel. Ein qualifizierter Schriftsachverständiger vergleicht die Handschrift des Testaments mit bekannten Vergleichsschriften des Erblassers. Hierbei werden Aspekte wie Bewegungsfluss, Druckverteilung und Strichführung untersucht.

Ein solches Gutachten muss wissenschaftlich fundiert sein und den Nachweis führen, ob das Testament mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Erblasser stammt. Der Gutachter verwendet Wahrscheinlichkeitsstufen, um die Echtheit des Testaments zu bewerten. Es genügt, wenn der Sachverständige zu dem Schluss kommt, dass das Testament „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ vom Erblasser stammt, um das Gericht zu überzeugen.

3. Rechtsfolgen einer Testamentsfälschung

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ein Testament gefälscht wurde, hat dies schwerwiegende rechtliche Folgen:

  • Nichtigkeit des Testaments: Ein gefälschtes Testament ist von Anfang an nichtig. In diesem Fall gilt entweder ein anderes gültiges Testament oder die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Die Fälschung eines Testaments kann strafrechtlich verfolgt werden. Nach § 267 StGB drohen dem Fälscher Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

4. Rolle der Parteien im Verfahren

Die Beteiligten eines Erbscheinsverfahrens sollten frühzeitig prüfen, ob ein Testament möglicherweise gefälscht sein könnte. Wenn ein Beteiligter Zweifel an der Echtheit hat, kann er diese im Rahmen des Verfahrens substantiiert vortragen und ein Gutachten anregen. Es empfiehlt sich, vorab ein Privatgutachten einzuholen, um eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten zu erhalten. So kann vermieden werden, dass der Antragsteller am Ende die Kosten des Erbscheinsverfahrens zu tragen hat​.

Fazit

Gefälschte Testamente können erhebliche Konsequenzen für die Nachlassabwicklung haben. Die Überprüfung der Echtheit ist Aufgabe des Nachlassgerichts, wobei Schriftgutachten eine zentrale Rolle spielen. Bei Verdacht auf Fälschung sollte frühzeitig gehandelt und rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden. Unsere Kanzlei berät Sie gerne in solchen Fällen und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Interessen zu wahren.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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