Anfechtung von Verfügungen aus Testamenten oder Erbverträgen

Die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen aus Testamenten oder Erbverträgen bietet betroffenen Personen die Möglichkeit, gegen den letzten Willen des Erblassers vorzugehen, wenn er aufgrund eines Irrtums, einer unzulässigen Beeinflussung oder durch das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten entstanden ist. Auch der Erblasser selbst kann seine Verfügungen von Todes wegen anfechten, sofern es sich um bindende Verfügungen aus einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament handelt.

Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 W 60/23) verdeutlicht, wie schwer der Nachweis der Testierunfähigkeit eines Erblassers zu erbringen ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Grundregel des § 2229 BGB, nach der jedermann als testierfähig gilt, solange das Gegenteil nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.

Unternehmensnachfolge: Nießbrauch am vererbten Unternehmen

Der Nießbrauch ist ein wertvolles Instrument in der Unternehmensnachfolge, das dazu dient, sowohl die Versorgung eines Dritten sicherzustellen als auch die Unternehmenssubstanz für die Erben zu erhalten. Dabei wird das Unternehmen auf die Erben übertragen, jedoch zugunsten eines Dritten ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart, der es dem Nießbraucher ermöglicht, die Erträge aus dem Unternehmen zu nutzen, während das Unternehmen selbst im Eigentum der Erben verbleibt. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Aspekte des Nießbrauchs in der Unternehmensnachfolge.

Rechtsprechung zur Pfändung eines Erbteils

Die Pfändung eines Erbteils ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führt. In drei Entscheidungen haben das OLG Düsseldorf, das OLG Frankfurt und der Bundesgerichtshof (BGH) wesentliche Aspekte zur Pfändung eines Erbteils und deren Eintragung im Grundbuch klargestellt. Diese Urteile verdeutlichen die strengen Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen, die mit der Pfändung eines Erbteils verbunden sind.

Erbschaftsteuer senken durch Übertragung gegen Nießbrauch

Die Übertragung von Vermögen unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts ist eine bewährte Methode, um die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und gleichzeitig die Nutzung des Vermögens zu sichern. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist besonders in der vorweggenommenen Erbfolge beliebt, da sie es ermöglicht, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, während der Schenker oder Erblasser weiterhin die Erträge aus dem übertragenen Vermögen bezieht. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte und steuerlichen Vorteile einer Übertragung gegen Nießbrauch erläutert.

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