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Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.

OLG Hamm: Räuber bekommt Pflichtteil

Das OLG Hamm entschied, dass die Entziehung des Pflichtteils bei Verurteilungen wegen Straftaten nicht automatisch gerechtfertigt ist und eine genaue Abwägung des Einzelfalls erfordert (Urteil vom 7. März 2024, Az.: 10 U 44/23). Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Verurteilung des Klägers zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes und die Frage, ob dies eine Unzumutbarkeit der Nachlassbeteiligung für den Erblasser begründet.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp

Erbschaftsteuer vermeiden: Privatvermögen in Betriebsvermögen umwandeln

Die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen stellt einen der attraktivsten Steuervermeidungstatbestände im deutschen Steuerrecht dar. Aufgrund der weitreichenden Steuerbefreiungen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen lohnt es sich, bestehendes Privatvermögen in Betriebsvermögen umzuwandeln, um die Erbschaftsteuerlast erheblich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. Dabei sind jedoch zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, um Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.

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Das Zuziehungsrecht: Dabei sein ist alles

Dabei sein ist alles! Das gilt manchmal auch im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben verlangen, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses dabei sein zu dürfen. Das Zuziehungsrecht, geregelt in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, gibt dem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, die Erstellung des Verzeichnisses zu überwachen, dazu beizutragen, dass die Nachlasswerte vollständig erfasst sind, und die Qualität der Auskunft zu beurteilen.

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Gesamtrechtsnachfolge – Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht ist die Gesamtrechtsnachfolge ein zentraler Begriff. Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, das heißt alle vererblichen Rechte und Pflichten, automatisch auf die Erben über. Diese Nachfolge erfolgt ohne weitere Übertragungsakte, das Vermögen wird als Ganzes, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben übertragen. Dies bezeichnet man als „Universalsukzession“.

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