Berufung gegen erbrechtliches Urteil

Oft wenden sich Mandanten an uns, die nach einer Niederlage in der ersten Instanz den Rechtsanwalt wechseln und in Berufung gehen möchten. Wenn wir ein entsprechendes Mandat annehmen, gehen wir so vor:

Schritt 1: Berufung einlegen und Akteneinsicht beantragen

Wir lassen uns das erstinstanzliche Urteil zusenden, ermitteln das zuständige Berufungsgericht und legen die Berufung fristwahrend ein.

Schritt 2: Erfolgsaussichten prüfen und Strategie festlegen

Wenn wir vom Gericht die Prozessakte erhalten haben, lassen wir Ihnen diese zukommen. In einer ausführlichen Besprechung erörtern wir mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten die Berufung aus unserer Sicht hat und legen mit Ihnen die Strategie fest.

Schritt 3: Berufungsbegründung

Sofern die Berufung Erfolgsaussichten hat, erstellen wir eine Berufungsbegründung. Dabei handelt es sich um einen Schriftsatz, in dem die Berufungsanträge formuliert und die Berufungsgründe ausgeführt werden.

Schritt 4: Reaktionen der Gegenseite und des Berufungsgerichts

Das Berufungsgericht wird der Gegenseite Gelegenheit geben, sich ebenfalls zu äußern. Es bestimmt zudem das weitere Verfahren. Wir werden Sie im Berufungsverfahren vertreten und einen etwaigen Gerichtstermin für Sie wahrnehmen.

Allgemeines zu Kosten und Risiken

Wir rechnen unsere Tätigkeit nach Zeitaufwand ab, mindestens in Höhe der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich u.a. nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit richten. Zu den Einzelheiten werden wir Ihnen vor der Mandatierung unsere Vergütungsvereinbarung zukommen lassen. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren, die vom Streitwert abhängen. Einen Prozesskostenrechner zu den gesetzlichen Gebühren finden Sie hier (ohne Gewähr).

In der Regel wird das Berufungsgericht dem Verlierer des Berufungsverfahrens auferlegen, dem Gewinner die Gebühren in gesetzlicher Höhe zu erstatten. Dies birgt das Risiko, dass Sie dem Berufungsbeklagten dessen Rechtsanwaltskosten zu erstatten haben, und die Chance, dass er Ihnen Ihre Kosten zu erstatten hat.

Update: Für Profis ist bei Beck Online mein Fachaufsatz „Berufungsverfahren im Erbrecht“ abrufbar, der in der Ausgabe August 2024 der Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis erschienen ist (ErbR 2024, 580).

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