Schenkungen an das liebe Kind

Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten an das „liebe“ Kind gegenüber dem enterbten Kind aus? Wird ein Abkömmling vom Erblasser enterbt, steht ihm der Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil gem. § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 […]

Gemeinschaftliches Konto im Todesfall umschreiben

„Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gemäß LPartG als Kontomitinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen.“ So oder so ähnlich lautet eine Regelung, die viele Sparkassen und Banken in Kontoverträgen verwenden. Kontoguthaben steht allein dem Ehegatten zu Die Regelung bedeutet: Verstirbt einer der Ehegatten, hat der andere das Recht, das Konto aufzulösen

Voraus des Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte, fällt gemeinschaftliches Eigentum hälftig in den Nachlass des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, sich über diesen Anteil mit den Erben auseinanderzusetzen. Sind sich die Erben nicht einig, erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nach Begleichung der Verbindlichkeiten und Aufteilung aller teilbaren Sachen – durch Versteigerung. Damit der gemeinsame Hausrat nicht

Stiefkind als Erbe: Welche Steuerklasse gilt nach der Scheidung?

Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fallen Stiefkinder unter die besonders günstige Steuerklasse I. Ihnen kommt ein persönlicher Freibetrag von 400.000,00 Euro und ein niedriger Erbschaftsteuersatz von anfänglich 7 % für darüber hinaus gehende Werte zugute. Doch was geschieht, wenn die Ehe des Erblassers mit dem Elternteil des Kindes geschieden wird? Verlöre das Stiefkind in

Testament durchgestrichen – wer trägt die Beweislast?

Wird ein Testament aufgefunden, in dem Teile durchgestrichen sind, wird oft infrage gestellt, ob die Durchstreichungen vom Erblasser stammen oder von jemand anderem. Rechtlich ist zu unterscheiden: Fall 1: Streichung schon bei der Errichtung des Testaments Zunächst ist festzustellen, dass der Erblasser das Testament ursprünglich ohne die Streichung errichtet hat. Denn in vielen Fällen ist

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