Erbrechtliche Ansprüche

Wir unterstützen Sie bei erbrechtlichen Ansprüchen, z.B., wenn es um den Pflichtteil geht, eine beeinträchtigende Schenkung, ein Vermächtnis, das Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben, die Nachlassabwicklung oder um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vollmacht.

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Von uns erstritten: OLG Düsseldorf lässt Beweissicherung während laufendem Rechtsstreit zu

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 8. April 2024 (Az.: I-7 W 20/24) in einer bedeutenden Entscheidung klargestellt, dass ein Pflichtteilsberechtigter durch ein selbständiges Beweisverfahren den Zustand und den Wert eines Hausgrundstücks feststellen lassen kann, und zwar auch parallel zu einer anhängigen Pflichtteilsstufenklage. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten erheblich, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel durch den Zeitablauf verloren gehen oder ihre Nutzung erschwert wird.

Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben bei der Verwaltung des Nachlasses

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2024 ein Urteil gefällt, das Klarheit über die Rechte und Pflichten von Vor- und Nacherben bei der Verwaltung eines Nachlasses schafft (Az.: IV ZR 288/22). Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wie mit der Vorerbschaft umgegangen werden muss und unter welchen Bedingungen ein Schadensersatzanspruch der Nacherben bestehen kann.

Testamentseröffnung – Was Sie wissen sollten

Wenn ein Mensch verstirbt und eine Verfügung von Todes wegen hinterlässt, sei es ein Testament oder einen Erbvertrag, kommt es zur sogenannten Testamentseröffnung. Dieser Vorgang ist ein wichtiger Schritt im Erbfall, da er Klarheit über den letzten Willen des Verstorbenen bringt. In diesem Beitrag erklären wir, wie eine Testamentseröffnung abläuft und was dabei zu beachten ist.

BGH-Entscheidung: Notar muss Nachlassverzeichnis erstellen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Juni 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Pflichten von Notaren bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen betrifft. Der Beschluss (Az.: IV ZB 13/23) klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Notar seine Amtstätigkeit verweigern darf und welche Anforderungen an die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gestellt werden.

Berufung gegen erbrechtliches Urteil

Oft wenden sich Mandanten an uns, die nach einer Niederlage in der ersten Instanz den Rechtsanwalt wechseln und in Berufung gehen möchten. Wenn wir ein entsprechendes Mandat annehmen, gehen wir so vor:

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