Erbschaftsteuer sparen durch Betriebsverpachtung

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 10. Dezember 2024 von Tobias Goldkamp

Die Betriebsverpachtung stellt eine strategische Möglichkeit dar, um Erbschaftsteuer zu sparen und gleichzeitig die wirtschaftliche Nutzung eines Betriebs aufrechtzuerhalten. Sie ist insbesondere dann interessant, wenn der Betriebsinhaber sich aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen möchte, ohne den Betrieb sofort aufzugeben oder zu veräußern. Dieser Beitrag erläutert, wie Betriebsverpachtung funktioniert und welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind.

1. Was ist Betriebsverpachtung?

Betriebsverpachtung liegt vor, wenn der Eigentümer eines Betriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen – wie Immobilien, Maschinen oder Warenlager – an einen Pächter überlässt, der den Betrieb in eigener Regie weiterführt. Im Gegensatz zur Betriebsaufgabe bleibt der Betrieb steuerlich bestehen, und die Vermögenswerte des Betriebs bleiben Betriebsvermögen.

a) Ruhender Betrieb

Durch die Verpachtung eines Betriebs wird dieser steuerlich als „ruhender Betrieb“ behandelt. Das bedeutet, dass der Betrieb weiter als Gewerbebetrieb gilt, obwohl der Inhaber nicht mehr selbst operativ tätig ist. Dadurch bleibt die steuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen erhalten, was insbesondere bei der Erbschaftsteuer von Vorteil ist.

b) Wahlrecht des Verpächters

Der Verpächter hat das Wahlrecht, den Betrieb als ruhenden Betrieb fortzuführen oder ihn aufzugeben. Dieses Wahlrecht kann zu jedem Zeitpunkt während der Pacht ausgeübt werden. Wird es nicht ausgeübt, gilt der Betrieb weiterhin als gewerblich, und die Betriebsgrundlagen bleiben steuerlich als Betriebsvermögen eingestuft.

2. Steuerliche Vorteile der Betriebsverpachtung

a) Vermeidung der Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe führt in der Regel zur Aufdeckung stiller Reserven, was zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann. Durch die Betriebsverpachtung kann dieser Effekt vermieden werden, da die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden. Das Betriebsvermögen bleibt steuerlich geschützt, und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile bleiben erhalten.

b) Erbschaftsteuerliche Begünstigung

Betriebsvermögen wird erbschaftsteuerlich begünstigt, insbesondere durch den Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG. Solange der Betrieb verpachtet und nicht aufgegeben wird, bleibt diese Begünstigung erhalten. Im Todesfall des Betriebsinhabers kann das Betriebsvermögen zu ermäßigten Steuersätzen auf die Erben übergehen, vorausgesetzt, die Erben führen den Betrieb weiter oder verpachten ihn erneut.

c) Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Durch die Betriebsverpachtung eröffnen sich verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise kann der Verpächter entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen eine Betriebsaufgabe erfolgen soll. Zudem kann der Verpächter durch gezielte Vertragsgestaltungen Einfluss auf die spätere Nutzung und den Wert des Betriebs nehmen.

3. Risiken und Fallstricke bei der Betriebsverpachtung

a) Zwangsbetriebsaufgabe

Wenn wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder nicht mehr im Zusammenhang mit dem Betrieb genutzt werden, kann es zu einer Zwangsbetriebsaufgabe kommen. Dies würde zur Aufdeckung der stillen Reserven und damit zu einer unerwünschten Steuerbelastung führen.

b) Mitunternehmerschaft und gewerbliche Prägung

Es ist wichtig, dass zwischen Verpächter und Pächter keine Mitunternehmerschaft besteht, da dies die steuerliche Einstufung des Betriebsvermögens beeinflussen kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Verpachtung nicht zur gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft führt, da dies das Wahlrecht zur Betriebsverpachtung beeinträchtigen kann.

c) Fortführung des Betriebs durch den Pächter

Damit der Betrieb steuerlich als fortbestehend gilt, muss der Pächter den Betrieb in einer Weise weiterführen, die es dem Verpächter oder seinen Erben ermöglicht, den Betrieb nach Ende des Pachtverhältnisses wieder aufzunehmen. Andernfalls kann das Finanzamt den Betrieb als aufgegeben betrachten.

4. Fazit

Die Betriebsverpachtung bietet eine effektive Möglichkeit, Erbschaftsteuer zu sparen und die Vorteile der steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen zu nutzen. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung verschiedener steuerlicher und rechtlicher Aspekte. Durch die richtige Gestaltung der Pachtverträge und eine strategische Planung kann die Betriebsverpachtung zu erheblichen Steuervorteilen führen und gleichzeitig die Fortführung des Betriebs sicherstellen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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