Erbschaftsteuer sparen durch die Gründung einer Familiengesellschaft

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 7. Oktober 2024 von Tobias Goldkamp

Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine Möglichkeit, diese steuerliche Belastung zu minimieren, bietet die Gründung einer Familiengesellschaft. Durch die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und eine sorgfältige steuerliche Planung können Familien erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig das Vermögen in der Familie bewahren.

1. Vorteile der Familiengesellschaft

Eine Familiengesellschaft ermöglicht es, Vermögen steuerlich begünstigt auf die nächste Generation zu übertragen. Dies wird durch verschiedene Mechanismen erreicht, die sowohl im Ertragssteuerrecht als auch im Erbschaftsteuerrecht von Bedeutung sind.

a) Steuerliche Begünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Durch die Übertragung von Vermögen in eine Familiengesellschaft kann von den Begünstigungen des § 13a ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer) profitiert werden. Dieser Paragraph sieht Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % betragen können. Somit kann das in der Familiengesellschaft gebündelte Vermögen weitgehend oder vollständig steuerfrei auf die Erben übertragen werden.

b) Mehrfache Nutzung von Freibeträgen

Innerhalb der Familiengesellschaft können Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge mehrfach genutzt werden, indem Vermögen schrittweise über mehrere Jahre hinweg übertragen wird. Insbesondere bei großen Vermögenswerten, die über die gesetzlichen Freibeträge hinausgehen, kann dies zu erheblichen Steuereinsparungen führen.

c) Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven

Ein wesentlicher Vorteil einer Familiengesellschaft ist die Vermeidung der sofortigen Aufdeckung stiller Reserven. Diese können im Laufe der Zeit innerhalb der Gesellschaft weitergeführt werden, ohne dass bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen sofort eine Steuerlast entsteht.

2. Typische Gesellschaftsformen für Familiengesellschaften

Je nach Zielsetzung und Vermögensstruktur bieten sich verschiedene Gesellschaftsformen an, die spezifische Vorteile hinsichtlich der Besteuerung bieten.

a) GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Form der Familiengesellschaft. Sie kombiniert die Haftungsbeschränkung der GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die einheitlich und gesondert festgestellt werden. Der Vorteil dieser Gesellschaftsform liegt in der flexiblen Gewinnverteilung und der Möglichkeit, Einkünfte steuerlich begünstigt auf mehrere Familienmitglieder zu verteilen.

b) Familienstiftung

Eine Familienstiftung kann eine interessante Alternative sein, wenn es darum geht, Vermögen langfristig in der Familie zu halten und gleichzeitig steuerlich zu begünstigen. Eine Stiftung ist eine rechtlich selbständige Organisation, die durch die Erträge aus dem gestifteten Vermögen den Stiftungszweck erfüllt. Steuerlich begünstigt ist insbesondere die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung, da dies als Schenkung zu Lebzeiten oder als erbschaftsteuerliche Übertragung betrachtet wird.

c) Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Für größere Familienunternehmen kann die Gründung einer kleinen AG vorteilhaft sein. Diese bietet nicht nur eine klare Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung, sondern auch flexible Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und Nachfolgeplanung. Die kleine AG unterliegt den Regeln der Körperschafts- und Gewerbesteuer, wobei die Besteuerung von Dividenden steuerlich optimiert werden kann.

3. Steuerliche Kernprobleme und Fallstricke

Obwohl die Gründung einer Familiengesellschaft viele Vorteile bietet, gibt es auch steuerliche Risiken und Fallstricke, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

a) Mitunternehmerschaft und Gewinnverteilung

Die steuerliche Anerkennung der Mitunternehmerschaft ist ein zentrales Thema bei Familiengesellschaften. Es muss nachgewiesen werden, dass die Gesellschafter tatsächlich unternehmerisch tätig sind und nicht nur als stille Teilhaber agieren. Auch die Gewinnverteilung muss klar geregelt und steuerlich angemessen sein, um einer späteren Beanstandung durch das Finanzamt vorzubeugen.

b) Anerkennung der Gesellschafterstellung

Die Stellung als Gesellschafter muss auch zivilrechtlich anerkannt sein, um steuerliche Vorteile zu sichern. Insbesondere bei minderjährigen Gesellschaftern ist darauf zu achten, dass deren Gesellschafterstellung nicht nur formell besteht, sondern auch tatsächlich ausgeübt wird. Hier kann es notwendig sein, einen Ergänzungspfleger zu bestellen oder eine familiengerichtliche Genehmigung einzuholen.

c) Tatsächlicher Vollzug der Gesellschaftsverträge

Der Vollzug der Gesellschaftsverträge muss tatsächlich erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Dies bedeutet, dass alle vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich der Geschäftsführung und der Verwendung von Gewinnen, auch praktisch umgesetzt werden müssen.

Fazit

Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet vielfältige Möglichkeiten, die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und gleichzeitig das Familienvermögen zu sichern. Durch eine sorgfältige Auswahl der passenden Gesellschaftsform und eine umsichtige steuerliche Planung können Familien erhebliche Steuervorteile erzielen. Allerdings erfordert dies eine gründliche Vorbereitung und die Berücksichtigung möglicher steuerlicher Fallstricke. Eine rechtzeitige und kompetente Beratung ist daher unerlässlich, um die bestmögliche Struktur für die Vermögensnachfolge zu finden.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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