Erbschaftsteuer sparen mit dem Supervermächtnis

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 30. September 2024 von Tobias Goldkamp

Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.

1. Grundidee des Supervermächtnisses

Das Supervermächtnis erlaubt es dem überlebenden Ehegatten, den Nachlass des verstorbenen Ehepartners flexibel zu gestalten. Dabei kann der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden entscheiden, welche Vermögenswerte in welcher Höhe den Vermächtnisnehmern – in der Regel den Kindern – zugutekommen sollen. Die Idee dahinter ist, einerseits die Versorgung des überlebenden Ehegatten sicherzustellen und gleichzeitig die steuerlichen Freibeträge der Kinder auszunutzen.

2. Zivilrechtliche Ausgestaltung

2.1. Kombination verschiedener Vermächtnisarten

Das Supervermächtnis ist eine Kombination aus verschiedenen Vermächtnisarten, die in den §§ 2151 bis 2156 BGB geregelt sind:

  • Bestimmungsvermächtnis (§ 2151 BGB): Der überlebende Ehegatte erhält das Recht, nach dem Tod des Erstversterbenden zu bestimmen, welcher der begünstigten Kinder welches Vermächtnis erhalten soll.
  • Verteilungsvermächtnis (§ 2153 BGB): Der überlebende Ehegatte kann die Aufteilung des Nachlasses auf die verschiedenen Kinder nach eigenem Ermessen vornehmen.
  • Wahlvermächtnis (§ 2154 BGB): Es ermöglicht dem überlebenden Ehegatten, zwischen verschiedenen Nachlassgegenständen zu wählen, die an die Kinder übergehen sollen.
  • Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB): Hierbei legt der Erblasser fest, dass das Vermächtnis zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dient, z. B. zur Abfindung der Kinder für ihre Enterbung im ersten Erbfall oder zur Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge.

Diese Kombination ermöglicht es dem überlebenden Ehegatten, nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners flexibel auf die Vermögensverhältnisse und steuerlichen Gegebenheiten zu reagieren.

2.2. Steuerliche Optimierung

Ein zentrales Ziel des Supervermächtnisses ist die Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Durch die flexible Gestaltung kann der überlebende Ehegatte den Freibetrag der Kinder (gemäß § 16 ErbStG) bereits im ersten Erbfall nutzen, ohne die volle Verfügungsgewalt über den Nachlass zu verlieren. Dies verhindert eine Doppelbesteuerung im Schlusserbfall und reduziert die Progressionsnachteile, die durch eine spätere Erbschaft entstehen könnten.

Das Supervermächtnis bietet somit eine Möglichkeit, Vermögensübertragungen steuerlich effizient zu gestalten und die Belastung der Erben zu minimieren.

3. Vorteile des Supervermächtnisses

3.1. Flexibilität für den überlebenden Ehegatten

Der zentrale Vorteil des Supervermächtnisses besteht darin, dass es dem überlebenden Ehegatten maximale Flexibilität bei der Verwaltung des Nachlasses bietet. Dieser kann nach dem Tod des Erstversterbenden entscheiden, in welcher Höhe Vermächtnisse an die Kinder ausgezahlt werden. Dadurch kann der überlebende Ehegatte auf veränderte finanzielle und familiäre Umstände reagieren.

3.2. Steuerliche Entlastung

Durch die Nutzung der persönlichen Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall lässt sich die Erbschaftsteuerbelastung erheblich senken. Das Supervermächtnis stellt sicher, dass die steuerlichen Vorteile eines Berliner Testaments genutzt werden, ohne dass der überlebende Ehegatte bereits frühzeitig Vermögenswerte an die Kinder übertragen muss.

3.3. Absicherung des überlebenden Ehegatten

Gleichzeitig behält der überlebende Ehegatte die volle Verfügungsgewalt über den Nachlass und kann seine eigene finanzielle Versorgung sicherstellen. Dies ist besonders wichtig, um im Alter flexibel auf eigene finanzielle Bedürfnisse reagieren zu können.

3.4. Akzeptanz durch die Kinder

Das Supervermächtnis kann die Akzeptanz des Testaments bei den Kindern erhöhen. Dadurch, dass sie bereits nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bedacht werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Pflichtteilsansprüche entfallen oder nicht verfolgt werden. Den Wert einer aufgrund des Vermächtnisses entgegengenommenen Zuwendung müssen sich die Kinder auf den Pflichtteil anrechnen lassen.

4. Risiken und Herausforderungen

Trotz seiner Vorteile birgt das Supervermächtnis auch Risiken. Insbesondere die die fehlerhafte Ausgestaltung des Vermächtnisses kann dazu führen, dass erbrechtliche und steuerliche Nachteile entstehen. Um diese Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, das Supervermächtnis in enger Abstimmung mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zu gestalten.

Fazit

Das Supervermächtnis ist ein flexibles und effektives Gestaltungsinstrument in der erbrechtlichen Nachfolgeplanung. Es erlaubt es, die zivilrechtlichen Vorteile eines Berliner Testaments zu nutzen, während gleichzeitig die Erbschaftsteuerlast optimiert wird. Unsere Kanzlei berät Sie gerne umfassend zur richtigen Ausgestaltung eines Supervermächtnisses und unterstützt Sie bei der steuerlich optimalen Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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