Fragen&Antworten

Wie erfahre ich, ob ein Grundstück verkauft oder verschenkt wurde?

War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde. Das OLG Karlsruhe führte zu einem Fall, in dem die Mutter des Pflichtteilsberechtigten verstorben war, aus: „Der Antragsteller hat nach § 12 Absatz 1 GBO Anspruch darauf, dass […]

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen. Der Erbe hat auf Aufforderung durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses Auskunft über den Bestand des zum Zeitpunkt des Todes – Stichtag Todestag – zu erteilen (§§ 2314,

Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend. Die meisten Eheleute sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie gilt automatisch, solange die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. In der Zugewinngemeinschaft

Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wann die Frist zu laufen beginnt, ist je nach Anspruch unterschiedlich. Für den Pflichtteilsanspruch beginnt die Dreijahresfrist zum Schluss des Jahres zu laufen, zu dem der Pflichtteilsberechtigte von Erbfall und Enterbung und der Person des/der Erben Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1

Wann ist eine Enterbung wirksam?

Manchmal gehen Nachkommen vorschnell davon aus, enterbt zu sein. Wann ist eine Enterbung eigentlich wirksam? Enterbung nur durch letztwillige Verfügung Möglich ist eine Enterbung nur durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers, also ein Testament oder ein Erbvertrag. Liegt keine anderslautende Verfügung vor, gilt gesetzliche Erbfolge. Eine solche Verfügung kann der Erblasser nur persönlich errichten, sich

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