
1. Ab wann kann ich erbrechtliche Ansprüche geltend machen?
Erbrechtliche Ansprüche (zum Beispiel aus dem Pflichtteilsrecht) entstehen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Rechte geltend machen oder diese – sofern erforderlich – gerichtlich durchsetzen lassen.
2. Was bedeutet Erbauseinandersetzung?
Die Erbauseinandersetzung dient der Aufteilung des Nachlasses unter den einzelnen Miterben. Da der Nachlass ein sogenanntes Gesamthandsvermögen ist, gehört er zunächst allen Miterben gemeinsam. Bevor das Vermögen verteilt werden kann, müssen alle Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Schulden oder Kosten) beglichen sein. Sobald nur noch Vermögensgegenstände übrig bleiben, die entsprechend den Erbquoten aufteilbar sind, ist der Nachlass teilungsreif. Die Vermögenswerte werden anschließend unter den Miterben aufgeteilt und die Erbengemeinschaft endet.
3. Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch für nahe Angehörige, die vom Erblasser nicht als Erben eingesetzt wurden, obwohl sie bei gesetzlicher Erbfolge automatisch geerbt hätten. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Außerdem können lebzeitige Zuwendungen des Erblassers den Pflichtteil beeinflussen.
4. Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
- Erbe: Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Er wird beispielsweise Eigentümer einer Immobilie und haftet für noch bestehende Schulden.
- Vermächtnis: Der Vermächtnisnehmer erhält einen Anspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Geldsumme. Er wird jedoch nicht Rechtsnachfolger des Erblassers.
5. Was kostet der Rechtsanwalt?
- Eine Erstberatung bieten wir für 297,50 Euro (250,00 Euro plus Mehrwertsteuer) an.
- Für weitergehende Tätigkeiten rechnen wir ein Stundenhonorar von 416,50 Euro (350,00 Euro plus Mehrwertsteuer) ab, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren.
- Die gesetzlichen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt und richten sich unter anderem nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie nach dem Gegenstandswert.
6. Wo befindet sich die Kanzlei?
Unsere Kanzleiräume finden Sie im Sparkassengebäude, Krefelder Straße 15 in 41460 Neuss (Eingang Kapitelstraße). (Link zu Google Maps)
- Zentrale Lage: Neuss liegt verkehrsgünstig zwischen Düsseldorf, Köln, Mönchengladbach und Krefeld.
- Parkmöglichkeiten: In direkter Nähe befindet sich das Niedertor-Parkhaus auf der Adolf-Flecken-Straße. (Link zu Google Maps)
- Anreise vom Flughafen Düsseldorf: In rund 20 Minuten Fahrzeit erreichbar.
- Mit der Bahn: Vom Hauptbahnhof Neuss sind es nur 3 Gehminuten zu uns.
- Unsere Kanzleiräume sind barrierefrei zugänglich.





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