Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 10. Oktober 2024 von Tobias Goldkamp

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

1. Kein Testament errichten

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Ihre nächsten Angehörigen erben dann nach den starren Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), und es kann passieren, dass Vermögenswerte ungewollt an entfernte Verwandte fallen oder Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte leer ausgeht. Ein Testament ist der beste Weg, Ihre Erbfolge individuell zu regeln.

2. Unklare oder missverständliche Formulierungen im Testament

Ein weiteres schwerwiegendes Problem sind unklare oder missverständliche Formulierungen im Testament. Solche Formulierungen können zu Interpretationsproblemen führen, die letztlich zu Streitigkeiten unter den Erben führen.

Besonders fatal ist, wenn Laien mit Fachbegriffen hantieren, die sie missverstanden haben. Wer nicht die Unterschiede kennt zwischen Erben und Vermächtnis oder zwischen Nacherbe und Schlusserbe, der sollte darauf verzichten, solche Begriffe zu verwenden.

3. Vergessen, das Testament zu aktualisieren

Ein oft begangener Fehler ist es, das Testament nicht an geänderte Lebensumstände anzupassen. Wenn Personen aus Ihrem Leben ausscheiden oder neu hinzutreten, wenn Ihr Vermögen schwindet oder sich mehrt, können die ursprünglich getroffenen Regelungen überholt sein. Wenn das Testament nicht regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, besteht die Gefahr, dass es nicht mehr den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entspricht.

4. Erbschaftsteuer außer Acht lassen

Wenn Sie einer Person etwas zuwenden möchten, mit der Sie nicht verheiratet oder engstens verwandt sind, kann schnell die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuschlagen. Der Freibetrag beträgt dann nur 20.000 Euro pro Person. Das gilt beispielsweise für nichteheliche Lebensgefährten oder Nichten und Neffen. Hier können steuervermeidende Gestaltungen auch schon zu Lebzeiten dabei helfen, die Belastung zu reduzieren. Manchmal kann auch die Eheschließung oder Adoption eine Lösung sein.

Wer ein größeres Vermögen hinterlässt, wird auch bei den Freibeträgen für den Ehepartner von 500.000 Euro und für ein Kind von 400.000 Euro an Grenzen stoßen. Dann sind Maßnahmen wie die Übertragung eines Familienheims, Immobilienübertragungen gegen Nießbrauch, eine Unternehmensnachfolge oder die Güterstandsschaukel zu prüfen.

5. Erbengemeinschaften unbedacht schaffen

Erbengemeinschaften entstehen automatisch, wenn mehrere Erben in einem Testament bedacht werden. Erbengemeinschaften können schnell zu Streitigkeiten führen, da Entscheidungen in vielen Fällen einstimmig getroffen werden müssen. Ohne klare Anweisungen, wie das Erbe zu verteilen ist, besteht das Risiko langwieriger und kostspieliger Auseinandersetzungen. Helfen können Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen.

Fazit: Eine sorgfältige Planung ist entscheidend

Die größten Fehler im Erbrecht entstehen meist durch mangelnde Planung und fehlende rechtliche Beratung. Ein rechtssicheres Testament, das regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst wird, ist der beste Schutz vor ungewollten Folgen. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung Ihres Testaments zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge so zu regeln, dass Ihre Wünsche vollständig umgesetzt werden.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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