OLG München zu den Formvorgaben für eigenhändige Testamente

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zwei aktuellen Beschlüssen (Az.: 33 Wx 329/23 e und Az.: 33 Wx 115/24 e) wichtige Klarstellungen zur Formwirksamkeit von Testamenten und zur Bedeutung der Unterschrift des Erblassers getroffen. Diese Entscheidungen unterstreichen die strengen Anforderungen des Gesetzgebers an die formwirksame Errichtung von Testamenten und weisen auf die Risiken hin, die bei formfehlerhaften Testamenten bestehen.

1. Beschluss vom 23. Juli 2024 (Az.: 33 Wx 329/23 e)

Im ersten Fall hatte der Erblasser ein Schriftstück hinterlassen, das auf der Vorderseite eines Briefumschlags geschrieben war. Der Text enthielt einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber und einen handgezeichneten Pfeil, der auf den Namen des Beschwerdeführers wies. Das Testament war jedoch nicht vollständig handschriftlich verfasst und wies keine Unterschrift auf.

Das OLG München entschied, dass dieses Schriftstück keine formwirksame Verfügung von Todes wegen darstellt. Das Gericht betonte, dass gemäß § 2247 BGB ein Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss. Symbole wie ein Pfeil oder maschinenschriftliche Teile wie ein Adressaufkleber genügen diesen Anforderungen nicht, da sie die notwendige Überprüfbarkeit der Echtheit und des Testierwillens des Erblassers nicht gewährleisten können.

2. Beschluss vom 9. August 2024 (Az.: 33 Wx 115/24 e)

Im zweiten Fall ging es um ein Schriftstück, das als „Last Will and Testament“ überschrieben war und eine Aufteilung des Nachlasses in Prozentangaben enthielt. Der Namenszug des Erblassers befand sich jedoch neben dem Text, obwohl unterhalb des Textes ausreichend Raum für eine Unterschrift vorhanden war.

Das OLG München stellte fest, dass dieser Namenszug keine gültige Unterschrift im Sinne des § 2247 BGB darstellt. Die Unterschrift muss das Testament räumlich abschließen und darf nicht an einer beliebigen Stelle des Dokuments platziert werden. Eine Unterschrift ist ein zwingendes Gültigkeitserfordernis, um sicherzustellen, dass das Testament den letzten Willen des Erblassers ausdrückt und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidungen des OLG München verdeutlichen, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Formvorschriften bei der Errichtung eines Testaments strikt einzuhalten. Fehlerhafte Testamente können zur Folge haben, dass die gewünschte Erbfolge nicht umgesetzt wird und stattdessen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Es ist daher ratsam, bei der Testamentserstellung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.

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