Die Planung der Unternehmensnachfolge ist eine der zentralen Aufgaben für jeden Unternehmer. Sie ermöglicht nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Konflikten unter den Erben oder Gesellschaftern. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach Unternehmensform und persönlichen Zielen des Unternehmers in Betracht kommen. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte der Unternehmensnachfolge und die gängigen Modelle vorgestellt.
1. Stufenweise Unternehmensnachfolge
Eine beliebte Möglichkeit der Unternehmensnachfolge ist die stufenweise Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger. Hierbei bleibt der bisherige Inhaber zunächst im Unternehmen tätig und übergibt schrittweise Anteile und Verantwortung an den Nachfolger.
1.1. Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften, wie der OHG oder KG, ist eine teilweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen möglich, sofern dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist. Ein solcher Schritt erfordert die Zustimmung der anderen Gesellschafter, besonders wenn eine Veränderung der Gesellschafterzahl oder der Verwaltungsrechte mit der Übertragung verbunden ist. Durch spezielle Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann der Seniorgesellschafter weiterhin wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, z.B. durch eine Sperrminorität oder Sonderstimmrechte.
1.2. Kapitalgesellschaften
Für Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, können ähnliche Mechanismen angewendet werden. Hier besteht die Möglichkeit, eine disquotale Gewinnverteilung oder Mehrfachstimmrechte für den bisherigen Inhaber festzulegen. Auch die Ernennung zum Geschäftsführer oder die Regelung besonderer Entscheidungsrechte können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
2. Nutzung von Nießbrauchsrechten
Eine weitere Möglichkeit zur Übertragung des Unternehmens bei gleichzeitiger Sicherung der Versorgung des bisherigen Inhabers ist die Bestellung eines Nießbrauchs. Der Nießbrauch erlaubt es dem bisherigen Inhaber, weiterhin von den Erträgen des Unternehmens zu profitieren, während das Unternehmen formal bereits auf den Nachfolger übertragen wird.
2.1. Nießbrauch am Einzelunternehmen
Der Ertragsnießbrauch ermöglicht dem Nießbraucher die Entnahme von Gewinnen, ohne dass er in die Unternehmensführung eingebunden ist. Der bisherige Inhaber bleibt alleiniger Leiter des Unternehmens. Alternativ kann auch ein Vollrechtsnießbrauch vereinbart werden, bei dem der Nießbraucher umfassende Rechte zur Unternehmensführung erhält.
2.2. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
Auch bei Gesellschaftsanteilen kann ein Nießbrauch bestellt werden, der dem bisherigen Inhaber das Recht auf die Erträge sichert. In diesem Fall bleibt er in grundlegenden Fragen stimmberechtigt, während der Nießbraucher bei laufenden Angelegenheiten ein Stimmrecht hat.
3. Rückforderungsrechte
Rückforderungsrechte sichern den Übergeber ab, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden oder sich die Rahmenbedingungen ändern. Beispiele für solche enumerativen Rückforderungsrechte sind der Tod des Beschenkten, die Veräußerung des übertragenen Gegenstandes oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nachfolgers.
4. Übergabe gegen Versorgungsleistungen
Die Übergabe des Unternehmens kann auch im Rahmen einer Teilentgeltlichen Übertragung erfolgen. Hierbei erhält der Übergeber, häufig im Rahmen eines Versorgungsvertrags, Zahlungen oder andere Leistungen, die ihm im Alter zugutekommen. Diese Gestaltung bietet steuerliche Vorteile, da die Versorgungsleistungen steuerlich abzugsfähig sind.
Fazit
Die Unternehmensnachfolge bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um den Übergang auf die nächste Generation oder externe Nachfolger optimal zu steuern. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine umfassende Planung vorzunehmen und gesellschafts- sowie steuerrechtliche Aspekte genau zu prüfen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Nachfolgepläne.
Für eine individuelle Beratung und die Erstellung passender Verträge kontaktieren Sie uns gerne!