Antrag

Kein Gutglaubensschutz durch Eröffnungsniederschrift mit Verfügung von Todes wegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Oktober 2023 (Az. V ZB 8/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Vorlage von Dokumenten durch den Testamentsvollstrecker bei der Durchführung von Rechtsänderungen an Nachlassgrundstücken präzisiert. Vor allem aber verdeutlicht die Entscheidung: Legitimiert sich der Verkäufer durch eine Eröffnungsniederschrift nebst eröffnetem notariellen Testament oder Erbvertrag, ist der gute Glaube des Käufers ungeschützt.

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

Wie läuft ein Klageverfahren ab?

Ein Zivilprozess kann komplex und langwierig sein. Umso wichtiger ist es, den Ablauf eines Klageverfahrens zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten – unabhängig davon, ob Sie als Kläger oder Beklagter am Verfahren beteiligt sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wesentlichen Schritte eines typischen Klageverfahrens und was dabei zu beachten ist.

OLG München zur Anfechtung eines Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

In einem erbrechtlichen Streit entschied das Oberlandesgericht (OLG) München über die Anfechtung eines Testaments wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB (Beschluss vom 19. September 2024 – 33 W 1507/24). Der Beschluss zeigt, wie streng die Gerichte die Überprüfung der Erbverfügung eines Erblassers handhaben, insbesondere wenn nachträglich ein Pflichtteilsberechtigter, wie ein Kind, auftaucht, der zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht bekannt war.

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