Vorkaufsrecht bleibt durch Erbauseinandersetzung unberührt
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 18. März 2024 (Az.: 2 Wx 45/24) entschieden, dass das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht nicht erlischt, wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erbengemeinschaften und die Ausübung von Vorkaufsrechten.