Antrag

Vorkaufsrecht bleibt durch Erbauseinandersetzung unberührt

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 18. März 2024 (Az.: 2 Wx 45/24) entschieden, dass das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht nicht erlischt, wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erbengemeinschaften und die Ausübung von Vorkaufsrechten.

OLG München zum Beweis von Echtheit und Testierunfähigkeit

In der Entscheidung des OLG München vom 12. August 2024 (Az. 33 Wx 294/23) wurde eine Beschwerde gegen die Ankündigung des Nachlassgerichts verhandelt, einen Alleinerbschein zu erteilen. Streitpunkte waren die Fragen, ob das Testament des Erblasser zugunsten seiner Schwester echt ist und der Erblasser testierfähig war. Beides wurde von der Ehefrau des Erblassers und seiner Tochter angezweifelt. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet wichtige Aspekte des Erbscheinsverfahrens, insbesondere Beweisfragen der Eigenhändigkeit von Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers.

OLG Hamm zur Geschäftsunfähigkeit und zu Mitwirkungspflichten im Erbscheinsverfahren

Das OLG Hamm entschied am 1. Juli 2024 (Az. 10 W 100/23) über die Wirksamkeit einer Erbausschlagungserklärung, deren Anfechtung wegen angeblicher Geschäftsunfähigkeit des Erben erfolgte. Die Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an die richterliche Amtsermittlung und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten im Erbscheinsverfahren.

Erbteil pfänden und verwerten

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein rechtlich anspruchsvoller Prozess, der viele Besonderheiten mit sich bringt. Im Folgenden wird erläutert, wie diese Art der Zwangsvollstreckung abläuft, welche Schritte zu beachten sind und welche Auswirkungen sie auf die Miterben und den Nachlass hat.

Geschäfte vor dem Tod können bei Nachlassinsolvenz anfechtbar sein

Das Landgericht (LG) Bielefeld hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 (Az.: 5 O 180/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Anfechtbarkeit von Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens befasst. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erben und Insolvenzverwalter, insbesondere im Hinblick auf die Rückabwicklung von Schenkungen, die kurz vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden.

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