auseinandersetzung

Der Ankereffekt: Psychologie in erbrechtlichen Verhandlungen

In erbrechtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten spielen psychologische Faktoren oft eine entscheidende Rolle, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Einer der einflussreichsten, aber häufig unterschätzten Effekte ist der sogenannte Ankereffekt. Die Taktik, sich diesen Effekt zunutze zu machen, wird auch als „Ankern“ bzw. „Anchoring“ bezeichnet. Sie kann den Verlauf von Verhandlungen maßgeblich […]

Grundschulden in der Teilungsversteigerung: Was Erben beachten müssen

Die Teilungsversteigerung von Immobilien ist ein häufiges Mittel zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die sich nicht einvernehmlich über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Eine besondere Herausforderung in diesem Verfahren sind dabei die Grundschulden, die auf den Immobilien lasten können. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen beleuchten die Rechtslage und die zu beachtenden Aspekte bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung.

Zahlungen in der Erbengemeinschaft: Gericht muss Angaben berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 261/22) wichtige Klarstellungen zur Substantiierungspflicht von Parteien in Erbauseinandersetzungen getroffen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte nicht überhöhte Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen stellen dürfen, die zur Begründung von Ansprüchen im Rahmen der Erbauseinandersetzung notwendig sind. Hintergrund des Falls Der Fall

Die Immobilie im Erbrecht: Bedeutung, Bewertung und Auseinandersetzung

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Sie sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses und können bei der Verteilung unter den Erben besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei der Vererbung von Immobilien zu beachten sind. Bedeutung der Immobilie im Erbrecht Immobilien haben im Erbrecht nicht nur aufgrund

Gesetzliche Gebühren in einem Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht

I. Gebühren im streitigen Verfahren Ist eine Klage anhängig, richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Der Streitwert ergibt sich aus dem Streitgegenstand sowie dem vorgetragenen Tatsachen- und Lebenssachverhalt. Das bedeutet, ist eine Pflichtteilsklage anhängig, beläuft sich der Streitwert auf den streitigen Pflichtteil. Ist eine Erbauseinandersetzungsklage anhängig, wird der anteilige Nachlasswert für den Streitwert zugrunde

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