Auseinandersetzung

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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OLG Naumburg: Kein Auskunftsanspruch über lebzeitige Schenkungen des Erblassers unter Miterben

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2024 (Az.: 2 U 81/23) klargestellt, dass Miterben keinen Anspruch auf Auskunft über Vermögenswerte haben, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten verschenkt hat. Die Entscheidung betont die Grenzen der Auskunftspflichten innerhalb der Erbengemeinschaft und schafft Klarheit darüber, welche Nachlassgegenstände unter das Auskunftsrecht der Miterben fallen und welche nicht.

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Übertragungsvertrag als Abschichtungsvereinbarung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 12. Januar 2024 (Az.: 3 Wx 131/23, 3 Wx 133/23) klargestellt, dass eine Vereinbarung über die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als erbrechtliche Abschichtungsvereinbarung ausgelegt werden kann.

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds: Keine automatische Erstreckung auf Abkömmlinge

In einer wichtigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle klargestellt, dass der Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds des Erblassers sich nicht automatisch auf dessen Abkömmlinge erstreckt. Der Beschluss vom 17. April 2023, Az. 6 W 37/23, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge der verzichtenden Person.

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