Fünf Fakten zum Pflichtteil
Beim „Berliner Testament“ steht den Kindern der Pflichtteil zu, schon wenn das erste Elternteil stirbt. Die Kinder müssen sich nicht auf den Tod des länger lebenden Elternteils vertrösten lassen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Personenkonstellation und vom Wert des Nachlasses ab. Für den Pflichtteil zählen auch Schenkungen. Hat der Erblasser sich „arm“ geschenkt, […]