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Notarielles Nachlassverzeichnis – Ermessen des Notars

Der Pflichtteilsberechtigte hat gem. § 2314 Abs. 1, S. 1 u. 3 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Kosten, die durch die Beauftragung des Notars entstehen, fallen als Nachlassverbindlichkeiten dem Nachlass zur Last. Der Erbe ist verpflichtet einen Notar aufzusuchen und dafür zu sorgen, dass […]

Schenkungen an das liebe Kind

Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten an das „liebe“ Kind gegenüber dem enterbten Kind aus? Wird ein Abkömmling vom Erblasser enterbt, steht ihm der Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil gem. § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2

Voraus des Ehegatten

Stirbt ein Ehegatte, fällt gemeinschaftliches Eigentum hälftig in den Nachlass des überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, sich über diesen Anteil mit den Erben auseinanderzusetzen. Sind sich die Erben nicht einig, erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – nach Begleichung der Verbindlichkeiten und Aufteilung aller teilbaren Sachen – durch Versteigerung. Damit der gemeinsame Hausrat nicht

Stiefkind als Erbe: Welche Steuerklasse gilt nach der Scheidung?

Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fallen Stiefkinder unter die besonders günstige Steuerklasse I. Ihnen kommt ein persönlicher Freibetrag von 400.000,00 Euro und ein niedriger Erbschaftsteuersatz von anfänglich 7 % für darüber hinaus gehende Werte zugute. Doch was geschieht, wenn die Ehe des Erblassers mit dem Elternteil des Kindes geschieden wird? Verlöre das Stiefkind in

Testament auslegen: Wie geht das?

Testamente können notariell beurkundet werden oder eigenhändig als privatschriftliches Testament errichtet werden. Im Erbfall ist manchmal unklar, wie der Text zu interpretieren ist. Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille der Erblasser zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB). Neben der Analyse des Wortlauts sind Umstände außerhalb

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