BGB

FG München: Keine Verbindlichkeit des Nacherben aus unwirksamer Verfügung des Vorerben über die Vorerbschaft

Das Finanzgericht München (FG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2024 klargestellt, dass Nachlassverbindlichkeiten, die durch unwirksame Vermächtnisanordnungen des Vorerben entstehen, nicht beim Nacherben abzugsfähig sind (Urteil vom 17. Januar 2024 – 4 K 379/21). Dieser Fall behandelt insbesondere die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vermächtnisse und die damit verbundene Frage, ob der Nacherbe belastet werden kann, wenn der Vorerbe zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnungen getroffen hat.

OLG Brandenburg: Rückübertragungsanspruch an Grundstück ist vererblich

In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.

Erbschaftsteuer sparen mit dem Supervermächtnis

Das Supervermächtnis ist ein erbschaftsrechtliches Instrument, das im Rahmen der Nachfolgeplanung eine flexible und steueroptimierte Verteilung des Vermögens ermöglicht. Es kombiniert die zivilrechtlichen Vorteile des Berliner Testaments mit der steuerlichen Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung. Im Folgenden wird erläutert, wie das Supervermächtnis funktioniert, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Vorteile es insbesondere für Ehepaare bietet, die ein Berliner Testament errichten.

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