BGB

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

Eigenhändiges Testament errichten: Was Sie wissen sollten

Das eigenhändige Testament, auch privatschriftliches Testament genannt, ist eine weit verbreitete Form der Testamentserrichtung. Es bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den eigenen letzten Willen festzuhalten. Doch das eigenhändige Testament birgt auch Gefahren, wenn es nicht korrekt verfasst wird. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Voraussetzungen und Fallstricke beim eigenhändigen Testament.

Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer.

Erbeinsetzung: Gestaltung und rechtliche Grundlagen

Die Erbeinsetzung ist eine zentrales Gestaltungsmittel des Erbrechts und ermöglicht es dem Erblasser, durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) die Erbfolge nach seinen Wünschen zu regeln. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erbeinsetzung, die Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wie wird festgestellt, ob der Erblasser testierunfähig war?

Die Testierfähigkeit ist eine der grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein muss, damit ein Testament gültig ist. Doch was passiert, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen? In solchen Fällen ist eine gründliche Untersuchung erforderlich, um festzustellen, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung tatsächlich testierfähig war. Der folgende Artikel erläutert die Kriterien, die zur Feststellung der Testierunfähigkeit herangezogen werden.

Nach oben scrollen