Beeinträchtigende Schenkung an Miterben
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.